NSA-Ausschuss: Snowden-Anwalt kritisiert die Bundesregierung
Im NSA-Ausschuss blockiert die Große Koalition derzeit einen Beschluss, um die Befragung von Edward Snowden in Deutschland zu klären. Nun kritisiert Snowdens Anwalt Wolfgang Kaleck das Vorgehen, in der aktuellen Ausgabe des Spiegel spricht er von einem Zeitspiel und nennt die Voraussetzungen für eine Anhörung.
Kaleck ist Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und so etwas wie die deutsche Stimme von Snowdens Anwaltsteam. Namentlich kritisiert er nun Patrick Sensburg (CDU), den Vorsitzenden des NSA-Ausschusses. Seine Aufgabe wäre es gewesen, eine Befragung von Snowden als wichtigen Zeugen zu ermöglichen. „Stattdessen hat er auf Zeit gespielt und ihm sinngemäß vorgeworfen, ein russischer Spion zu sein“, so Kaleck.
Es geht um die Prioritäten der Bundesregierung
Seiner Ansicht nach gehe es bei der Snowden-Anhörung um die Prioritäten, die die Bundesregierung setzt: Entweder überwiege „das Interesse an der Aufklärung oder das Interesse, auch in Zukunft mit den Geheimdiensten der USA sehr eng zusammenarbeiten zu können“. Die Voraussetzungen für eine Anhörung in Deutschland sind: Deutsche und ausländische Strafverfolgungsbehörden dürfen Snowden nicht festnehmen. Die Bundesregierung müsste also eine sichere Anreise, einen sicheren Aufenthalt und eine sichere Abreise garantieren.
Bislang hatte aber das Kanzleramt stets erklärt, dass so etwas nicht möglich sei. Snowdens Schutz vor einer Auslieferung könne nicht zugesichert werden, weil ansonsten diplomatische Verwerfungen mit den USA drohen und sein Fall zudem nicht vom Asylrecht abgedeckt wäre. Allerdings vertritt Kaleck auch in diesem Punkt eine andere Meinung. Die amerikanischen Behörden fahnden nach Snowden, weil er gegen den Espionage Act verstoßen habe. Es handele sich also um „ein klassisches politisches Delikt, das keine Auslieferung erlaubt“, so Kaleck im Spiegel.
Keine Lösung im Snowden-Streit in Sicht
Dieses Zugeständnis will die Opposition im NSA-Ausschuss mit einem Amtshilfeersuchen erreichen – selbst wenn das Kanzleramt nicht verpflichtet ist, dem zu zustimmen. Dass es der NSA-Ausschuss überhaupt stellen kann, hatte in der letzten Woche der Bundesgerichtshof entschieden. Die Große Koalition will aber nicht mitziehen, aktuell prüfen die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD noch, ob man eine Beschwerde gegen das Urteil einlegt.