NSA-Ausschuss: Erster Schritt für Snowden-Befragung
Ein Erfolg für Grüne und Linke vor dem Bundesgerichtshof: Der NSA-Ausschuss muss ein Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung stellen, um eine Zeugenaussage von Edward Snowden in Deutschland zu ermöglichen. Beendet ist der Streit um die Snowden-Anhörung damit aber noch nicht.
Denn im Kern besagt das Urteil nur: Der NSA-Ausschuss muss die Bundesregierung bitten, die Voraussetzungen zu schaffen, damit Snowden in Deutschland befragt werden kann. Dazu zählt in erster Linie ein wirksamer Schutz vor einer Auslieferung in die USA. Allerdings hat das Urteil keinen Einfluss auf die Frage, ob die Bundesregierung diesem Ersuchen tatsächlich nachkommt. Verpflichtend ist es nicht.
Selbst wenn das Kanzleramt den NSA-Ausschuss aber nicht unterstützt, muss es sich zumindest offiziell zu dem Fall äußern. Denn der Streit beschäftigt die Große Koalition und die Opposition mittlerweile seit mehr als zwei Jahren. Der Vorwurf von Grünen und Linken ist dabei: Das Kanzleramt tue alles, um eine Befragung von Snowden auszubremsen.
Bewegung nach jahrelangem Stillstand
Vertreter von CDU/CSU und SPD hatten sich zwar auch für eine Anhörung ausgesprochen, sie wollen Snowden aber entweder per Videoschaltung oder bei einem Besuch in Moskau befragen. Das lehnen aber sowohl die Oppositionsparteien als auch Snowden ab. Sollte die Große Koalition bei ihrem Standpunkt bleiben, wäre die Snowden-Befragung de facto vom Tisch.
Daher ist die Opposition nun mit dem Beschluss zufrieden. So erklärt der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz auf Anfrage von Netzpolitik.org: „Er macht deutlich, dass Große Koalition und die Mehrheit im Untersuchungsausschuss aus CDU/CSU und SPD mit ihrem Ansinnen, eine für die Bundesregierung unangenehme Vernehmung des Zeugen Edward Snowden zu verhindern, gescheitert ist.“ Bei der nächsten Sitzung des NSA-Ausschusses soll das Thema auf der Tagesordnung landen.
Mal wieder ein Erfolg vor Gericht
Zudem ist es für die Opposition auch mal wieder ein Erfolg vor Gericht. Zuletzt mussten die Abgeordneten beim Streit um die Selektoren-Liste eine Niederlage hinnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in der letzten Woche entschieden, dass die Bundesregierung die Liste mit den NSA-Selektoren nicht an die Abgeordneten weitergeben muss. Da der NSA-Ausschuss bereits über die groben Abläufe informiert wurde und die Liste zudem dem Geheimhaltungsinteresse der USA unterliegen, überwiege in diesem Fall das Staatswohl dem parlamentarische Informationsinteresse.
Bei den Selektoren geht es um Suchbegriffe wie IP-Adressen und Telefonnummern, die die NSA an den BND übermittelt hatte, um die globalen Datenströme zu durchsuchen. Im letzten Jahr wurde aber publik, dass einige der Selektoren auch auf europäische Firmen und Behörden abzielten. Die Abgeordneten des NSA-Ausschusses konnten die Selektoren-Liste aber nicht selbst prüfen, stattdessen hatte die Bundesregierung einen Sonderermittler eingesetzt.