NSA-Ausschuss: Keine Lösung im Snowden-Streit
Nun hat sich der NSA-Ausschuss auch offiziell mit der Befragung von Edward Snowden in Deutschland befasst. Eine Lösung für den Streit gibt es aber nicht, stattdessen hat die Große Koalition das Thema vertagt, wie der Tagesspiegel berichtet.
So hat die Mehrheit der Abgeordneten von CDU/CSU und SPD entschieden, die Abstimmungen über die Snowden-Befragung von der Tagesordnung zu streichen. Begründet wird das mit der Zeit, die die Große Koalition benötigt, um das Urteil des Bundesgerichtshofs zu prüfen. Die rechtliche Bewertung dauere noch an. Bereits im Verlauf der Woche hatte sich abgezeichnet, dass die Große Koalition das Urteil nicht ohne Weiteres hinnimmt.
Opposition ist sauer
Der Bundesgerichtshof hatte am Montag entschieden, dass der NSA-Ausschuss die Bundesregierung um Hilfe bitten muss, um Snowden in Deutschland zu befragen. Dabei geht es insbesondere um die Zusage, dass Snowden nicht an die USA ausgeliefert wird. Verpflichtend ist die Amtshilfe zwar nicht, dennoch hat sich der Druck auf die Bundesregierung erhöht.
Mit deutlichen Worten kritisiert nun die Opposition, dass die Entscheidung über das Amtshilfeersuchen verschoben wurde. Die Änderung der Tagesordnung bezeichnet Martina Renner von der Linken als rechtswidrig und willkürlich. Für Konstantin von Notz von den Grünen ist es eine weitere Blockade des Minderheitenrechts der Opposition und damit ein „offener Rechtsbruch“.
Selektoren erst geprüft, wenn Ergebnisse nicht passten
Neben der Snowden-Geschichte befasste sich der NSA-Ausschuss auch noch mit der alltäglichen Arbeit – und das ist nach wie vor die Aufklärung des Selektoren-Skandals. Der BND hatte eigene und Suchbegriffe der NSA in die Überwachungssysteme eingespeist, die auf deutsche und europäische Firmen und Behörden abzielten.
Eine der Erkenntnisse in dieser Woche ist: Bis 2013 hatte der BND die NSA-Selektoren im Prinzip nicht überprüft. Reagiert wurde erst, wenn diese Selektoren nicht gewünschte Resultate produziert hatten. Politisch war das schlicht nicht opportun, erklärte Ansgar Heuser, der von 2009 bis 2012 die Abteilung Technische Aufklärung leitete, die für die Überwachungssysteme zuständig ist. „Während meiner Amtszeit gab es keinen Anlass, an der Vertragstreue der amerikanischen Partner zu zweifeln“, so Heuser.
Spionage gegen EU- und Nato-Staaten nicht auf der Agenda
Dass der BND vor allem anhand der Resultate überprüft hatte, ob die Suchbegriffe überhaupt legal sind, bestätigte auch der Zeuge W.K., der aktuell die Abteilung Technische Aufklärung leitet. Bis vor wenigen Jahren habe man lediglich darauf geachtet, dass keine deutschen Grundrechtsträger erfasst wurden. Hatte der BND also ein Telefonat aus dem Mittleren Osten abgehört und stellte dabei fest, dass an einem Ende der Leitung ein Deutscher saß, wurde die Kommunikation gelöscht.
Nicht auf der Agenda standen zudem die politischen Risiken von Selektoren. Suchbegriffe, die auf Botschaften von EU- oder Nato-Ländern abzielten, wären demnach nie zur Sprache gekommen. Geändert habe sich das erst im Oktober 2013. Damals hatte Merkel erklärt: „Spionage unter Freunden – das geht gar nicht.“ Danach folgte dann die Weisung von der BND-Spitze, dass ab sofort alle Selektoren mit EU- oder Nato-Bezug entfernt werden müssten.