Datenschutz-Reform: Innenministerium untergräbt die Privatsphäre
Das Innenministerium arbeitet derzeit an einem Gesetz, um die europäische Datenschutzreform umzusetzen. Netzaktivisten und Verbraucherschützer sind mit dem Entwurf jedoch nicht zufrieden, es gebe zu viele Ausnahmen. Das untergrabe den Datenschutz und gefährde damit auch die Privatsphäre der Nutzer.
Die neue EU-Datenschutzverordnung gilt zwar schon seit Mai, allerdings haben die Mitgliedsstaaten bis 2018 Zeit, um entsprechende Gesetze vorzulegen. Aktuell arbeitet das Innenministerium an einem Entwurf. Der ist aber äußerst umstritten, der Vorwurf von Netzaktivisten und Verbraucherschützern lautet: Das Gesetz unterlaufe nicht nur das Ziel der EU-Reform, sondern erreiche nicht mal das Niveau des aktuellen Bundesdatenschutzgesetzes.
Grundsätze des Datenschutzes werden ausgehöhlt
So heißt es etwa in einer Stellungnahme des Bürgerrechtsvereins Digitale Gesellschaft: Grundlegende Prinzipien des Datenschutzes will das Innenministerium „bis zur Unkenntlichkeit“ aufweichen. Das betrifft unter anderem das Prinzip der Zweckbindung. Das besagt im Kern: Anbieter dürfen persönliche Daten nur verarbeiten, wenn die Nutzer zuvor eine Erlaubnis für den jeweiligen Zweck erteilt haben. Nutzerdaten sammeln und beliebig auswerten geht nicht.
„Nicht nur absolut inakzeptabel, sondern europarechtswidrig.“ vzbv-Vorstand Klaus Müller
Nun sehen aber die Pläne des Innenministeriums vor, dass Anbieter den Zweck der Datenverarbeitung nachträglich ändern können, wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt. Der Haken: Was dieses berechtigte Interesse sein kann, wird nirgendwo näher definiert. Nutzer können angesichts solcher Vorgaben also nicht mehr sicher sein, was mit ihren persönlichen Daten geschieht, wenn sie erst einmal eingewilligt haben. Anbieter könnte diese dann an Dritte weitergeben oder eben zu einem anderen Zweck verarbeiten. Für den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) wird damit aber eine rote Linie überschritten. „Dies ist nicht nur absolut inakzeptabel, sondern sogar europarechtswidrig“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller.
Dasselbe gilt für weitere Aspekte des Gesetzentwurfs wie die Informationspflichten der Anbieter sowie das Recht der Nutzer auf Auskunft, Widerspruch und Löschung. „In all diesen Punkten fällt der Entwurf hinter das Niveau des geltenden deutschen Datenschutzrechts zurück“, analysiert die Digitale Gesellschaft. Selbst wenn die EU den Mitgliedsstaaten anhand von Öffnungsklauseln ein wenig Spielraum für nationale Regelungen gibt, wird dieser Bogen überspannt überdehnt. In der aktuellen Form stehe das Gesetz im offenen Widerspruch zu den EU-Vorgaben.
Abgesang auf das Prinzip der Datensparsamkeit
Was die Verbraucherschützer insbesondere verärgert, ist die bisherige Haltung der Bundesregierung, die sich stets mit dem hohen Datenschutzniveau in Deutschland geschmückt hat. „Das Bundesinnenministerium handelt entgegen früherer Zusagen der Bundesregierung, den hohen deutschen Datenschutzstandard zu erhalten“, so Müller. Weniger überrascht ist man derweil bei der Digitalen Gesellschaft. Das Gesetz entspreche dem Kurs, für den sowohl Kanzlerin Angela Merkel (CDU) als auch Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) werben. Datensparsamkeit ist passé, stattdessen werden Daten als Rohstoffe bezeichnet, die für neue digitale Geschäftsmodelle dringend erforderlich sind.
So erklärte etwa Kanzlerin Merkel erst in dieser Woche während ihrer Rede (YouTube) auf dem CDU-Parteitag in Essen: „Die Idee, dass man sparsam mit Daten umgeht, gehört in das vergangene Jahrhundert. Wer sich nicht daran beteiligt, die Vielzahl der Daten zum Wohle des Menschen zu nutzen – sei es in der Medizin, sei es in der Zukunft der Mobilität, sei es in Angeboten der Plattform-Wirtschaft, der wird zurückfallen und nicht die Arbeitsplätze der Zukunft haben. Und deshalb müssen wir vorne mit dabei sein.“ (via Netzpolitik.org)
Keine Kehrtwende in Sicht
Das Bundeskabinett wird sich zwar erst im Januar 2017 mit dem neuen Datenschutzgesetz befassen, sodass es zumindest theoretisch möglich ist, dass das Innenministerium die umstrittenen Passagen nochmals überarbeitet. Bei der Digitalen Gesellschaft rechnet man aber nicht damit. „Eine echte Kehrtwende ist angesichts des datenschutzunfreundlichen Kurses der Bundesregierung eher nicht zu erwarten“, so Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft.
Sollte das Gesetz aber in der aktuellen Form beschlossen werden, ist mit Klagen zu rechnen, da es die Vorgaben der EU schlicht nicht einhält. vzbv-Vorstand Müller erklärt: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würden Verbraucher in Deutschland künftig datenschutzrechtlich deutlich schlechter gestellt als Verbraucher in anderen EU-Mitgliedsstaaten.“