EU-Kommission: Apple wehrt sich gegen Steuernachzahlung
Erwartungsgemäß will Apple im Streit um die Steuernachzahlung in Milliardenhöhe nicht klein beigeben, sondern legt Berufung gegen den Beschluss der EU-Kommission ein. Das bestätigt der Konzern gegenüber der Welt am Sonntag und warnt zudem vor den wirtschaftspolitischen Konsequenzen der Entscheidung.
Die EU-Kommission hatte im August beschlossen, dass die irischen Steuerbehörden eine Nachzahlung von Apple einfordern müssen. Der Vorwurf lautet: Irland habe Apple für die Jahre 2003 bis 2014 eine Steuervergünstigung eingeräumt, die gegen das EU-Recht verstößt. Deswegen soll der Konzern insgesamt 13 Milliarden Euro an Steuern zuzüglich Zinsen nachzahlen.
Nun erklärt Apples Finanzvorstand Luca Maestri in der Welt: „Wir sind der größte Steuerzahler der Welt und haben auch in Irland alle unsere Steuern gezahlt.“ Der EU-Kommission wirft er dabei vor, eine politische Agenda zu verfolgen, die letztlich der europäischen Wirtschaft schaden könnte. Globale Konzerne könnten demnach abgeschreckt werden, Forschungs- und Entwicklungszentren innerhalb der EU zu eröffnen. „Wenn sie sehen, wie die Kommission mit Apple umgeht, entscheiden sie sich für Orte wie Singapur oder Hongkong“, so Maestri.
Legalität der Steuersparmodelle
Apple wickelt große Teile des globalen Geschäfts über die irischen Tochterunternehmen ab. Angesichts der Summen hat die EU-Kommission berechnet, dass der Konzern etwa im Jahr 2014 einen Steuersatz von lediglich 0,005 Prozent zahlen musste, was wettbewerbswidrig gegenüber anderen Unternehmen sei, die die volle Körperschaftssteuer in Höhe von 12,5 Prozent zahlen. Apple argumentiert hingegen, dass der volle Steuersatz in Irland bezahlt wurde. Denn der größte Teil der Gewinne, den die EU-Kommission als Grundlage für die Berechnung nimmt, müsste nach Ansicht des Konzerns eigentlich in den USA versteuert werden, weil dort die Produkte entwickelt werden.
Aktuell parkt der Konzern aber rund 90 Prozent der Geldreserven in Höhe von rund 230 Milliarden US-Dollar im Ausland, weil bei einer Einfuhr in die USA eine Steuer von 35 Prozent fällig wäre. Finanzvorstand Maestri: „Wir bringen unsere Gewinne zurück in die USA, wenn die Steuerquote vernünftiger ist.“
Kritiker, die solche globalen Firmengeflechte ohnehin als Steuersparmodelle der Konzerne bezeichnen, bewerten diese Haltung zwar als Erpressung. Apple hofft allerdings ebenso wie weitere Konzerne auf Zugeständnisse von der nächsten US-Regierung. Der designierte Präsident Donald Trump hatte bereits angekündigt, dass die Steuersätze sinken könnten, sofern die Konzerne bereit sind, Arbeitsplätze wieder in die USA zu verlegen.
Gerichtsverfahren dürfte einige Jahre dauern
Die irische Regierung wehrt sich derweil gegen den Beschluss der EU-Kommission, weil das Land seinen Ruf als Wirtschaftsstandort in Gefahr sieht. So haben etwa viele amerikanische Konzerne den EU-Sitz in Irland, unter anderem wegen der niedrigeren Steuern und einer konzernfreundlichen Regulierung.
Bis nun ein abschließendes Urteil gefällt ist, kann es allerdings noch einige Zeit dauern. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) dürften rund drei Jahre verstreichen, danach ist noch mit einem Berufungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu rechnen. Für das ganze Verfahren ist also mit fünf bis sechs Jahren zu rechnen.