Kommunen und Städte: Weniger Datenschutz für mehr Videoüberwachung
Vertreter der Kommunalverbände wollen den Datenschutz aufweichen, um eine intelligente Videoüberwachung in öffentlichen Räumen und dem Nahverkehr auszubauen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung bereits vor Weihnachten auf den Weg gebracht.
Intelligente Videoüberwachung für öffentliche Räume
In Gespräch mit der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) erklärte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds: „Mittels intelligenter Systeme ist es zielgenau möglich, Verdächtige zu identifizieren sowie Straftaten zu verhindern und zu ahnden, ohne dass Komplettaufzeichnungen notwendig sind.“ Es geht also sowohl um Aufklärung als auch Prävention. Technologische Innovationen würden dabei neue Möglichkeiten bieten, ohne dass eine Komplettaufzeichnung nötig sei.
Bis dato würde aber die Datenschutzvorgaben den Einsatz solcher Systeme erschweren. „Dem Schutz der Allgemeinheit ist Vorrang vor dem Schutz der informationellen Selbstbestimmungsfreiheit einzuräumen“, sagte Landsberg. Überarbeitet werden sollten zudem die Löschfristen. 24 Stunden oder 48 Stunden wären zu kurz, nötig wären vielmehr zwei Monate.
Gesetzentwurf bereits vor Weihnachten beschlossen
Bereits in der Woche vor Weihnachten hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine Ausweitung der Videoüberwachung vorsieht. Es ist ein Teil des Konzepts, das das Innenministeriums im August vorgestellt hat. Demnach sollen die Datenschutzbehörden immer noch prüfen, wenn Videoüberwachung in öffentlichen Räumen ausgebaut wird. Bei der Bewertung soll die Sicherheit aber künftig „als besonders wichtiges Interesse“ eine zentrale Rolle spielen.
Der Gesetzentwurf zielt nicht nur auf staatliche Einrichtungen. Dieser gilt auch für private Betreiber von Einkaufszentren oder Sportstätten sowie öffentliche Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn.
Kritik von Datenschützern und Opposition
Datenschützer und die Opposition kritisieren, dass der Ausbau der Videoüberwachung allein noch keinen Mehrwert für die Sicherheit schaffe, aber auf alle Fälle einen Eingriff in die Grundrechte darstellt. Das gelte schon für herkömmliche Kameras und verschärfe sich nochmals mit intelligenten Systemen, erklärte der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz bereits im Oktober.
Auch nach dem Anschlag von Berlin sagte der Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir im Interview mit der Bild: „Ich warne aber davor, Videoüberwachung als Metapher zu missbrauchen, um sich davor zu drücken, personell wie materiell gut ausgerüstete Polizisten zu haben.“ Videoüberwachung müsse man demnach dort einsetzen, wo es auch Sinne habe.