NSA-Ausschuss: Keine Fortschritte bei der Snowden-Befragung
Im Streit um Edward Snowdens Anhörung im NSA-Ausschuss geht es nicht voran. Die Opposition setzt sich zwar vehement für eine Befragung des NSA-Whistleblowers in Deutschland ein, der Bundesgerichtshof hat nun aber eine Beschwerde der Großen Koalition akzeptiert.
Infolge einer Klage von Grünen und Linken hatte der Bundesgerichtshof im November entschieden, dass der NSA-Ausschuss zumindest ein Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung stellen muss, um eine Befragung von Edward Snowden in Deutschland zu ermöglichen. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob die Opposition trotz der Minderheit einen Beschluss gegen den Willen der Großen Koalition durchsetzen kann.
Wie zuvor angekündigt will die Große Koalition das Urteil nicht hinnehmen. „Gegen diesen Beschluss hat der Ausschuss, vertreten durch seinen Vorsitzenden, Beschwerde eingelegt“, heißt es in einer Mitteilung, die der Bundesgerichtshof heute veröffentlicht hat. Da der Ausgang des Beschwerdeverfahrens offen ist, wurde die ursprüngliche Entscheidung bis zum abschließenden Urteil ausgesetzt. Es dauert also noch, bis endgültig klar ist, ob der NSA-Ausschuss die Bundesregierung um Hilfe bittet.
Kanzleramt muss nicht helfen
Selbst wenn der Bundesgerichtshof die Beschwerde der Großen Koalition aber letztlich ablehnen sollte, steht immer noch nicht fest, ob Snowden tatsächlich in Deutschland befragt wird. Denn das Verfahren dreht sich lediglich um ein Amtshilfeersuchen, damit das Kanzleramt etwa gewährleistet, dass Snowden während des Aufenthalts in Deutschland nicht festgenommen und an die USA ausgeliefert wird.
Verpflichtend wäre das aber nicht, das Kanzleramt könnte eine Anfrage des NSA-Ausschusses auch einfach ablehnen. Dann aber müsste zumindest eine Stellungnahme abgegeben werden, was zumindest ein Teilerfolg für die Opposition wäre.