Internet-Überwachung: Angst vor dem Kontrollverlust

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Andreas Frischholz
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Was 2017 relevant wird

Dafür sind es andere Bereiche, bei denen hierzulande eine Ausweitung der Überwachung geplant ist. Mittendrin steht der deutsche Auslandsgeheimdienst.

Der BND rüstet auf

Denn es sind eben nicht nur die Polizeibehörden, die beim Überwachen der verschlüsselten Messenger-Dienste aufrüsten wollen. Ebenso hat der BND in diesem Jahr ein höheres Budget erhalten, allein 150 Millionen Euro sind in den kommenden Jahren für das Projekt ANISKI verplant. Das Ziel: Verschlüsselte Messenger-Dienste knacken. Dafür will der Geheimdienst etwa neue Hard- und Software anschaffen. Geplant sind zudem auch HUMINT-Operationen, um an notwendige Informationen wie Zertifikate und Krypto-Schlüssel zu gelangen. Weitere Gelder sind noch für das systematische Auswerten von öffentlichen zugänglichen Quellen wie sozialen Netzwerken vorgesehen. Weiterhin vorangetrieben wird zudem die Strategische Initiative Technik (SIT), um die Technologie grundlegend zu modernisieren.

Für die größten Schlagzeilen sorgte im letzten Jahr aber das neue BND-Gesetz. Was die Bundesregierung als modernes Geheimdienst-Gesetz für das 21. Jahrhundert bezeichnet, war für Netzaktivisten und Bürgerrechtler hingegen ein Schlag ins Gesicht. Nichts gelernt aus den NSA-Enthüllungen und dem NSA-Ausschuss, lautet etwa der Vorwurf der Netzpolitik.org-Autoren Anna Biselli und André Meister bei einem Vortrag auf dem 33C3.

Stattdessen wurde der Status Quo legalisiert, sodass der BND nun etwa den globalen Datenverkehr am Frankfurter Internet-Knotenpunkt DE-CIX anzapfen kann, ohne dass es rechtliche Beschränkungen gibt. Ob die Filterprogramme ausreichen, um die Daten von deutschen Grundrechtsträgern auszusortieren, wird sich aber noch zeigen müssen. Dasselbe gilt für das vierte Geheimdienst-Kontrollgremium: Die Bundesregierung nennt es Fortschritt, für Kritiker wird die BND-Kontrolle damit aber weiter zersplittert.

Die ersten Klagen gegen das Gesetz wurden bereits angekündigt. Erneut werden es also die Richter vom Bundesverfassungsgericht sein, die über das Ausmaß der Überwachung das letzte Wort fällen.

Vorratsdatenspeicherung: Alternativen für die Massenüberwachung

Ein Muster, das bereits von der Vorratsdatenspeicherung bekannt ist. Spätestens nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember sehen die Vorzeichnen so aus, dass das im Hebst 2015 beschlossene Gesetz wieder gekippt wird. Standen zuvor noch längere Speicherfristen und eine Ausweitung auf soziale Medien wie WhatsApp auf der Agenda, hat sich die Debatte nun fundamental gewandelt. Denn die EuGH-Richter sagen: Die allgemeine Vorratsdatenspeicherung ist vom Tisch, erlaubt ist nur noch eine gezielte Datenerfassung, um schwere Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen. Behörden dürfen also nur noch einige Leute überwachen, nicht aber mehr alle. Und es ist nicht ersichtlich, wie diese Vorgaben mit dem deutschen Gesetz vereinbar sein sollen.

Die Frage ist nun aber, was in diesem Jahr passiert. Internetwirtschaftsverband eco fordert ein Moratorium, damit Provider nicht in eine teure Infrastruktur investieren müssen, die womöglich schon nach einigen Monaten wieder obsolet ist. Und die Digitale Gesellschaft will, dass die EU-Kommission eingreift, weil das deutsche Gesetz offenkundig gegen europäisches Recht verstößt. Wahrscheinlicher ist aber, dass die Bundesregierung schlicht abwartet, bis das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällt. Die Klagen laufen ohnehin schon. Und bis dato erklärten Regierungsvertreter stets, trotz des aktuellen EuGH-Urteils sei die deutsche Vorratsdatenspeicherung im Einklang mit dem EU-Recht und dem Grundgesetz. Alternativen wie das Quick-Freeze-Verfahren dürften also nicht so schnell diskutiert werden.

Videoüberwachung: Mehr Kameras für den öffentlichen Raum

Intensiv diskutiert wurde nach dem Anschlag von Berlin der Ausbau der Videoüberwachung. Mehr Kameras in öffentlichen Räumen und dem Nahverkehr wären nötig, fordern Sicherheitspolitiker und Polizei. So ließen sich Straftaten besser aufklären und sogar verhindern. Neue Gesetze wären daher nötig. In der Westfälischen Allgemeinen Zeitung forderte etwa Gerd Landsberg als Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds „Derzeit wird in Deutschland vieles, was möglich wäre, mit Hinweis auf den Datenschutz verhindert. Die strengen Datenschutzregelungen müssen dringend abgebaut werden.

Entsprechende Maßnahmen hat das Bundeskabinett schon vor Weihnachten beschlossen. Wenn Datenschutzbehörden der Länder den Ausbau von neuen Kameras prüfen, gilt die Sicherheit künftig als Kriterium mit einem „besonders wichtigen Interesse“.

Für Netzaktivisten ist das aber ein Dorn im Auge. Es drohe nun auch im öffentlichen Raum ein Ausmaß der Überwachung, das im Internet bereits Alltag sei, lautet einer der Vorwürfe. Ebenso bezweifelt die Opposition, ob mehr Kameras einen Mehrwert schaffen, der den Eingriff in die Grundrechte rechtfertigt, der mit der Videoüberwachung einhergeht.

Das bekannte Ritual

All die Debatten verdeutlichen: Das Ausmaß an öffentlicher und heimlicher Überwachung wächst, mit der anstehenden Bundestagswahl wird sich die Debatte nochmals verschärfen. Dabei wäre eigentlich ein neues Denken in der Sicherheitsdebatte nötig. Denn sowohl für die neue Entschlüsselungsbehörde Zitis und den Staatstrojaner als auch für Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung oder das BND-Gesetz gilt stets das bekannte Ritual: Die Bundesregierung schlägt Maßnahmen vor, die das Grundgesetz ausreizen oder manchmal sogar überspannen. Dann erfolgt eine kleine Anpassung und es geht wieder vor die Gerichte. Es ist ein ständiges Ausreizen des Grundgesetzes und der maximalen Möglichkeiten. Das spricht weder für die Regierung, die so etwas vorschlägt, noch für das Parlament, das so etwas durchwinkt, kritisiert daher etwa Alexander Sanders von der Digitalen Gesellschaft im Gespräch mit ComputerBase.

Eigentlich wäre es nun an der Zeit, diesen Kreislauf zu durchbrechen.

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