Vectoring-Streit: Gericht verhandelt über Vectoring-Pläne der Telekom
Beim Streit um den Vectoring-II-Beschluss der Bundesnetzagentur steht nun der Termin für die nächste Runde: Das Verwaltungsgericht Köln hat den 10. Februar für die mündliche Verhandlung angesetzt, nachdem die Telekom-Konkurrenten im Herbst die Klagen eingereicht haben.
Bei dem Verfahren geht es im Kern um die Frage, ob es rechtmäßig ist, wenn die Deutsche Telekom den Nahbereich um die Hauptverteiler weitestgehend exklusiv ausbauen darf. Und die Wettbewerber auf diese Weise keinen direkten Zugang zu den jeweiligen Kabelverzweigern (KVz) erhalten. „Unsere deutlich bessere Ausbauzusage wurde von der Bundesnetzagentur wiederholt nicht berücksichtigt“, erklärte etwa Matthias Brückmann vom oldenburgischen Versorger EWE bereits im September.
Seitens des Breko ist man nun zufrieden, dass das Verwaltungsgericht Köln die Hauptverhandlung so rasch eröffnet. Gegenüber ComputerBase erklärte der alternative Provider-Verband: „Das Gericht möchte offenbar schnell zu einer Entscheidung kommen – und damit Rechtssicherheit schaffen, da das Thema hohe Relevanz für den Telekommunikationsmarkt und Auswirkungen auf die Zukunftsfähigkeit unseres Landes hat.“
Das Verfahren (Az.: 9 K 7870/16 ff) umfasst die Klagen von mehreren Unternehmen. Dazu zählen Anbieter wie NetCologne und EWE.
Wie es nun weitergeht
Was passiert nun, wenn die Klagen der Wettbewerber erfolgreich sind? Das lässt sich derzeit kaum prognostizieren. Denkbar ist alles, die Spannweite reicht von Berufungsverhandlungen bis zu einem überarbeiteten Entwurf des Vectoring-II-Beschlusses oder sogar einem vollständigen Kurswechsel.
Klar ist nur: Der ursprünglich anvisierte Zeitplan kann sich weiter verzögern. Ohnehin ist der Startschuss für den Vectoring-II-Ausbau noch nicht gefallen, denn eine der Auflagen für die Telekom ist: Die Wettbewerber müssen ein virtuelles Zugangsprodukt (VULA) als Ersatz für den Zugang zur letzten Meile (TAL) buchen können. Noch wurde ein solches VULA-Vorleistungsprodukt aber nicht spezifiziert. Und es ist ebenso umstritten wie die Vectoring-Pläne als Ganzes.
Strategie für den Gigabit-Ausbau
An den bekannten Argumenten hat sich derweil nichts geändert. Die Bundesnetzagentur bezeichnet den finalen Vectoring-II-Beschluss zwar als Kompromiss, der auch den Wettbewerb auf dem Breitbandmarkt schützen soll. Doch die Telekom-Konkurrenten kritisieren die Bedingungen, die sie erfüllen müssen, um den Zuschlag für den Nahbereich um einen der rund 8.000 Hauptverteiler in Deutschland zu erhalten. Denn zu den Voraussetzungen zählen: Ein Anbieter muss 40 Prozent der Kabelverzweiger in einen Nahbereich bereits erschlossen haben und zudem 33 Prozent mehr Kabelverzweiger als die Telekom halten.
Im Endergebnis führt das aber dazu, dass die Telekom einen Großteil der Nahbereiche um die Hauptverteiler ausbauen kann. Nicht vollständig exklusiv, wie ursprünglich von der Telekom geplant, dennoch drohe damit eine erneute Re-Monopolisierung, lautet daher der Vorwurf.
Neben den Wettbewerbsbedenken ist es zudem die noch grundsätzliche Kritik an der Vectoring-Technologie. Wettbewerber warnen, dass auf diese Weise der Ausbau der direkten Glasfaseranschlüsse (FTTB/H) ausgebremst wird. Denn sobald bestehende oder geplante Glasfaserprojekte überbaut werden, wird es umso schwieriger für die jeweiligen Anbieter, die Investitionen wieder reinzuholen. Vectoring werde damit zur Sackgassen-Technologie.
Eine gegenteilige Ansicht vertritt wie gehabt die Telekom. Für den Bonner Konzern ist Vectoring der Teil eines evolutionären Ausbauprojekts, bei dem die Glasfaserkabel zunächst bis zu den Kabelverzweigern verlegt werden müssen (FTTC), um zumindest Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s anbieten zu können. Das wäre günstiger und schneller. Ab 2018 will die Telekom zudem Super-Vectoring ausrollen, was die Downloadraten auf bis zu 250 Mbit/s steigern soll.