Datenaustausch: Verbraucherschützer verklagen WhatsApp
Als WhatsApp den Datenaustausch mit Facebook ankündigte, hatte das Marktwächter-Team vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mit einer Abmahnung reagiert. WhatsApp wollte aber die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, daher klagen die Verbraucherschützer nun vor dem Landgericht Berlin.
Bei dem Verfahren geht es um insgesamt acht Klauseln aus den neuen Datenschutz- und Nutzungsbedingungen, die WhatsApp im August 2016 eingeführt hat. Standardmäßig wird damit etwa die Einstellung aktiviert, die es Facebook erlaubt, die übermittelten Nutzerdaten auch für Werbezwecke auszuwerten. Für die Verbraucherschützer ist das nicht rechtmäßig, die Nutzer müssten explizit einwilligen.
Als besonders kritisch wird zudem bewertet, dass WhatsApp auch die Kontaktdaten aus dem Adressbuch übermittelt. Damit kann Facebook auch Informationen über Personen erhalten, obwohl diese weder ein Facebook-, noch ein WhatsApp-Konto haben – ebenfalls nicht zulässig, so die Verbraucherschützer.
Ziel der Klage: Unterlassen und löschen
Infolge der Abmahnung wurde WhatsApp aufgefordert, die entsprechenden Klauseln nicht mehr anzuwenden. Ebenso sollten bereits übermittelte Daten wieder gelöscht werden. Carola Elbrecht, Rechtsreferentin im Marktwächter-Team: „WhatsApp soll dafür sorgen, dass die aus unserer Sicht unzulässig an Facebook übertragenen Daten gelöscht werden – vor allem die der Nicht-WhatsApp-Nutzer.“ Von Seiten des Unternehmens müsse das bestätigt werden.
Da WhatsApp sich aber weigerte, eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, muss nun das Landgericht Berlin entscheiden.
Vertrauensbruch gegenüber den Nutzern
Für die Verbraucherschützer ist der Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook ohnehin ein Vertrauensbruch. „Facebook hat im Jahr 2014 öffentlichkeitswirksam erklärt, die Nutzerdaten zwischen den beiden Diensten nicht auszutauschen“, so Elbrecht. Es wäre aber ein Versprechen gewesen, das nicht lange gehalten habe.
Dabei ist der Kurswechsel nach Ansicht von vzbv-Vorstand Klaus Müller keine Petitesse, vielmehr gehe es um das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung. „Jeder Verbraucher muss selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen könne“, so Müller. Vor allem im Zeitalter von Big Data sei das ein nötiger Schritt.
Widerstand formiert sich
Wie sich im letzten Jahr bereits abgezeichnet hat, werden also Gerichte über den Datenaustausch zwischen Facebook und WhatsApp entscheiden müssen. Ein Verfahren läuft bereits wegen einer Verwaltungsanordnung von Johannes Caspar, dem Landesdatenschutzbeauftragten von Hamburg. Und auch europaweit formierte sich Widerstand. Deswegen hatte WhatsApp bereits im Herbst angekündigt, den Austausch der Nutzerdaten in Europa vorerst zu stoppen.
Neben den Verbraucher- und Datenschutzverbänden droht zudem Ärger von der EU-Kommission. Der Vorwurf lautet, Facebook habe bei der Übernahme von WhatsApp im Jahr 2014 falsche Angaben gemacht. Deswegen prüft die Brüsseler Wettbewerbsbehörde nun, ob dafür ein Bußgeld fällig ist.