Bundesregierung: Gesetz für offene WLANs geht in die nächste Runde
Das Gesetz für offene WLANs ist weiterhin eine Baustelle. Derzeit arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium an einem weiteren Entwurf, um die rechtlichen Risiken für Betreiber zu senken, berichtet die Rheinische Post. Nötig sind Änderungen, weil das alte Gesetz noch einige Lücken hat.
Weniger Haftungsrisiken für Betreiber
Demnach sollen kommerzielle Betreiber wie Cafés und Hotels von sämtlichen Kosten durch Gerichtsprozesse befreit werden, die anfallen können, wenn Kunden sich urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal über das jeweilige WLAN herunterladen. Ebenso wenig dürfen Behörden die Betreiber zu Passwortsperren verpflichten, wenn das offene WLAN einmal für illegale Downloads missbraucht wurde.
Mit diesem Passus reagiert das Bundeswirtschaftsministerium auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Im September 2016 hatten die Richter knapp formuliert entschieden: Kommerzielle WLAN-Betreiber haften zwar nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer, können aber zu Maßnahmen verpflichtet werden, um illegale Aktivitäten vorzubeugen – und dazu zählt etwa ein Passwortschutz für das WLAN-Netzwerk.
Netzsperren für einzelne Seiten statt Passwortschutz
Statt den Passwortsperren plant die Bundesregierung allerdings eine Alternative. Demnach können die Betreiber von offenen WLANs verpflichtet werden, den Zugang zu bestimmten Webseiten im Router zu sperren. Das entspreche den Interessen der Rechteinhaber und würde zugleich verhindern, dass offene WLANs durch Passwortsperren praktisch verhindert werden. Gerichtskosten sollen zudem nicht die Betreiber, sondern die für illegale Downloads verantwortlichen Nutzer zahlen. Wie diese identifiziert werden sollen, geht aus dem Bericht der Rheinischen Post aber nicht hervor.
Gespalten fallen derweil die ersten Reaktionen aus. Dass Haftungsrisiken für die Betreiber von offenen WLANs weiter gesenkt werden, bezeichnet der Bitkom auf Anfrage der Rheinischen Post als Schritt in die richtige Richtung. Skeptisch bewertet der Branchenverband allerdings die Netzsperren für einzelne Webseiten.
Dieser Punkt ist auch den Netzaktivisten ein Dorn im Auge. Auf diese Weise werde die gesetzliche Grundlage für Netzsperren geschaffen, erklärt etwa Volker Tripp vom Bürgerrechtsverein Digitale Gesellschaft. Ohnehin ist man von dem Entwurf nicht allzu begeistert. „Eine Abschaffung der WLAN-Störerhaftung wird es auch mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf wohl nicht geben. Statt endlich für die dringend benötigte Rechtssicherheit beim Betrieb offener Funknetze zu sorgen, sieht der Entwurf nur marginale Korrekturen an der verunglückten Gesetzesänderung aus dem vergangenen Jahr vor.“
Entwurf ist noch nicht final
An dem Entwurf arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium schon seit einigen Monaten, final ist er aber immer noch nicht. Aktuell findet noch die Abstimmung zwischen den einzelnen Ressorts statt. Erst danach können das Bundeskabinett und der Bundestag das überarbeitete Gesetz beschließen.