Vodafone: Als Behördenbrief getarnte Werbung ist verboten
Dass Vodafone als Behördenschreiben getarnte Werbung an diverse Haushalte verschickt hat, wurde Anfang des Jahres bekannt. Nun hat die Bundesnetzagentur reagiert: Vodafone Kabel Deutschland darf die entsprechenden Briefe nicht mehr verschicken, ansonsten drohen Zwangsgelder von bis zu 20.000 Euro.
Anlass für eine der Werbeaktionen war die Umstellung auf DVB-T2. Am 29. März startet der neue HD-Standard für das Antennenfernsehen in den Regelbetrieb, es ist das Ende für das klassische DVB-T. Bei diversen Fernsehern erscheint daher nun schon eine Warnmeldung, damit Kunden rechtzeitig die Technik umstellen.
Als Behördenschreiben getarnte Werbung
Vodafone Kabel Deutschland wollte die daraus resultierende Unsicherheit offenbar ausnutzen, wie etwa Spiegel Online berichtete. So erhielten zahlreiche Haushalte einen persönlich adressierten Brief mit dem Betreff „DVB-T-Abschaltung erfordert Umstellung auf moderne TV-Versorgung“, zusätzlich noch gekennzeichnet mit einem Stempel „Wiederholter Zustellversuch“. Die Empfänger wurden zudem aufgefordert, sich innerhalb einer Frist bei einer Hotline zu melden. Als hätte das nicht schon gereicht: Der Brief kam obendrein nicht auf dem typischen Vodafone-Papier, sondern wirkte eher wie ein Behördenschreiben, bei dem nur aus dem Kleingedruckten hervorging, dass es sich um Vodafone-Werbung handelt.
Nun war der Brief kein Einzelfall, ähnlich ging Vodafone noch bei einer Postkarte vor, die in den letzten Wochen kursierte. Dort wurden die Empfänger aufgefordert, sich ebenfalls innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu melden. Angeblich gebe es eine „wichtige Neuerung der Telefon- und Internet-Technologie“, die Auswirkungen auf den Tarif haben könnte.
Bundesnetzagentur verbietet Werbeaktion
Nun hat die Bundesnetzagentur reagiert. „Das Unternehmen hat versucht, Verbraucher zu täuschen und als Kunden zu gewinnen“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Vodafone Kabel Deutschland wurde nun untersagt, die Kunden innerhalb einer bestimmten Frist zur Kontaktaufnahme aufzufordern. Sollte es nochmals vorkommen, droht ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro.
Nach der Kritik der letzten Wochen hatte Vodafone die Werbeaktion allerdings schon selbst als Fehler bezeichnet. „Wir werden das Stilmittel einer behördlich gestalteten Werbung künftig in keinem Werbemittel mehr einsetzen“, erklärte das Unternehmen auf Anfrage von Spiegel Online.
Verbraucherschützer wollen sich damit aber nicht zufrieden geben. So prüfe derzeit etwa die Verbraucherzentrale Sachsen, ob wegen des Briefs und der Postkarte noch eine Abmahnung kommt.