Fake News und Hassbeiträge: Maas verteidigt umstrittenen Gesetzentwurf
Höchst umstritten ist der Gesetzentwurf, der soziale Netzwerke zwingen soll, konsequenter gegen Fake News und Hassbeiträge vorzugehen. Kritiker warnen vor einer Löschorgie, die die Meinungsfreiheit einschränken kann. Nun verteidigt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) das Vorhaben.
Maas verteidigt Gesetz
Die sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube hätten genügend Zeit gehabt, um den Umgang mit Beschwerden so zu organisieren, dass Hassbeiträge und strafbare Fake News schneller entfernt werden, erklärt Maas im Interview mit Spiegel Online. Das habe aber nicht ausgereicht, deswegen wolle die Bundesregierung nun den Druck erhöhen. Maas: „Es geht schlicht darum, dass wir unser Recht auch durchsetzen wollen. Was strafbar ist, muss nicht nur sehr konsequent von der Justiz verfolgt werden - es hat auch in den Netzwerken nichts zu suchen.“
Deswegen soll es nun Bußgelder geben, wenn der Plattform-Betreiber eine Beschwerde über strafbare Inhalte erhält, die Einträge aber nicht innerhalb einer bestimmten Frist löscht. Die können bis zu 50 Millionen Euro betragen, aber das wären laut Maas nur „Extremfälle“. Verhängt werden kann so eine Summe, wenn ein Unternehmen überhaupt kein Beschwerde-Management hat.
Kritik: Vages Gesetz und Bußgelder könnten zur Löschorgie führen
Maas Aussagen sind die Reaktion auf die Kritik in der letzten Woche, denn zufrieden war praktisch niemand mit dem Gesetzentwurf. „Mit seinem Vorstoß zur Bekämpfung von Hate Speech und Fake News gefährdet der Bundesjustizminister die Meinungsfreiheit im Netz und macht den rechtssicheren Betrieb zahlreicher Online-Dienste in Deutschland faktisch unmöglich“, erklärt etwa Alexander Sander von der Digitalen Gesellschaft.
Eines der Kernprobleme ist: Rechtswidrige Inhalte sollen binnen sieben Tagen gelöscht werden, bei „offensichtlich“ rechtswidrigen Inhalten soll die Frist aber nur 24 Stunden betragen. Was genau unter „offensichtlich“ zu verstehen ist, lässt sich aber nicht ohne weiteres sagen. „In Anbetracht der hohen Bußgeldandrohungen bei Verstößen dürfte dies zu einer höchst proaktiven Löschpraxis der Anbieter führen, die im Zweifel stets zu Lasten der Meinungsfreiheit gehen wird“, warnt daher die Digitale Gesellschaft.
Ebenso skeptisch fällt die Einschätzung vom Internetwirtschaftsverband eco aus. Fristen zwischen einem Tag und einer Woche wären schlicht zu kurz, um strafbare Inhalte zu bewerten, weil es sich oftmals um juristische Grenzfälle handelt. „Sollte dieses gesetzliche Zeitfenster kommen, haben wir bald eine wahllose Löschkultur im Internet, weil Unternehmen dann nicht mehr gründlich prüfen, sondern im Zweifel Inhalte schnell löschen, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen, so eco-Vorstandsmitglied Oliver Süme.
Mit dem Gesetz drohen Upload-Filter
Ein weiterer Vorwurf ist, dass mit dem Gesetzentwurf Upload-Filter drohen. Denn laut dem Entwurf sollen soziale Netzwerke strafbare Inhalte nicht nur löschen, sondern auch verhindern, dass diese nochmals hochgeladen werden. So warnt etwa Markus Beckedahl in einem Kommentar für Netzpolitik.org vor solchen Mechanismen, Upload-Filter hätten Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit und könnten als Zensurinfrastruktur missbraucht werden.
Unklar sind auch weitere Punkte bei dem Entwurf wie die Reichweite. Eigentlich zielt das Vorhaben auf Facebook, Twitter und YouTube, ganz klar ist der Gesetzentwurf in diesem Bereich aber nicht. Auch Betreiber von Foren wie die ComputerBase GmbH könnten betroffen sein.
Richterbund: Opfer sollen die Namen von Tätern erfahren
Allerdings gibt es auch gegenteilige Stimmen. Dem Deutschen Richterbund geht der Entwurf etwa nicht weit genug. Es würde nicht ausreichen, wenn Hassbeiträge nur schnell entfernt werden. „Wer strafbare Inhalte online stellt, der muss dafür auch effektiv strafrechtlich verfolgt werden können“, sagte der Geschäftsführer Sven Rebehn dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Ein Problem wäre demnach, dass viele Verfasser von Hassbeiträgen anonym bleiben. Soziale Netzwerke wie Facebook müssten daher verpflichtet werden, die Namen preiszugeben. Nur so hätten die Opfer dann auch die Gelegenheit, direkt auf Schadensersatz zu klagen. Es würde mehr Eindruck auf die Täter machen, wenn Beiträge nicht nur gelöscht, sondern auch noch empfindliche Strafen drohen. „Wer im Netz verleumdet oder beleidigt wird, der muss sich dagegen effektiv wehren können, indem er etwa auf Unterlassen oder Schadensersatz klagt“, so Rebehn.
Der aktuelle Entwurf sieht zwar eine nationale Auskunftsstelle vor, die soziale Netzwerke einrichten müssen. Ein direkter Auskunftsanspruch für die Opfer fehle aber.