Hassbeiträge: Syrer will nicht weiter gegen Facebook klagen
Nicht weiter gegen Facebook klagen will der syrische Flüchtling, der 2015 zusammen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ein Selfie machte, das dann für Hetze in dem sozialen Netzwerk missbraucht wurde. In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht Würzburg die Klage zurückgewiesen.
Keine Berufung im Facebook-Verfahren
Nach der ersten Niederlage will der Syrer Anas Modamani nun nicht in Berufung gehen. Er wolle sich auf seine Deutschprüfung konzentrieren, zudem sei der Prozess gefährlich für seine Familie in Deutschland und Syrien, erklärte sein Anwalt Chan-Jo Jun laut einem Bericht von Zeit Online. Jun selbst hatte schon nach dem Gerichtsurteil Anfang März erklärt, dass er in diesem Verfahren nicht weiter als Anwalt zur Verfügung stehen werde (PDF). Er begründete das mit der Aussage: „Das zurückliegende Verfahren war ungewöhnlich aufwändig. Das lag einerseits an den persönlichen Angriffen gegen mich durch Facebook, zum anderen aber auch an den Bedrohungen von Unbekannten, die verlangten, das Verfahren zu beenden.“
Hinzu kommen noch finanzielle Gründe, nach dem ersten Urteil müsste Modamani eigentlich die Prozesskosten von Facebook übernehmen. Die Summe soll zwischen 1.700 und 2.000 Euro betragen. Ein Facebook-Sprecher teilte aber schon mit, dass Modamani die Kosten des Konzerns nicht tragen müsse.
Was muss ein soziales Netzwerk gegen Hassbeiträge unternehmen?
Das Selfie mit Kanzlerin Merkel wurde für Fotomontagen missbraucht, die den syrischen Flüchtling in Verbindung mit Terroranschlägen und Verbrechen brachten, was aber frei erfunden war. Vor Gericht wurde mittlerweile einem AfD-Politiker untersagt, entsprechende Bilder auf Facebook zu teilen.
Modamani wollte sich nicht nur gegen die einzelnen Beiträge wehren. Von Facebook verlangte er, nicht nur den ursprünglichen Beitrag zu löschen, sondern auch die hundertfach geteilten Inhalte. Das lehnten die Richter vom Landgericht Würzburg allerdings ab.
Selbst wenn es unstrittig wäre, dass es sich bei den Fotomonaten um eine Verleumdung handelt, ist Facebook als Host-Provider nicht für die Inhalte der Nutzer verantwortlich. Reagieren müsse das soziale Netzwerk also erst, wenn es konkrete Hinweise gebe. Zudem sei Facebook grundsätzlich nicht verpflichtet, proaktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen. An dieser Stelle sind aber noch einige Punkte offen, dabei geht es etwa um die Auslegung einer EU-Richtlinie, die womöglich Ausnahmen bei schweren Persönlichkeitsverletzungen zulässt.
Verfahren beendet, Problem nicht gelöst
Auch beim geplanten Gesetz gegen Fake News und Hassbeiträge spielt dieser Aspekt eine Rolle. Selbst wenn also das Verfahren erstmal vom Tisch ist, das eigentliche Problem ist noch nicht gelöst.