Android App-Bündelung: Google in Russland zu Kartellstrafe verurteilt
Bei dem seit rund eineinhalb Jahren andauernden Rechtsstreit um die Bündelung von Applikationen in Android haben die russische Kartellwächter ein Urteil gefällt: Google wurde zu einer Kartellstrafe von 438 Millionen Rubel (rund 7,33 Millionen Euro) verurteilt. Ausgangspunkt war eine Beschwerde des Konkurrenten Yandex.
Auch wenn dieser in Russland das Suchmaschinengeschäft mit einem Marktanteil von rund 60 Prozent dominiert und Google hier lediglich rund ein Drittel der Internetnutzer auf sich verbuchen kann, sieht es bei der mobilen Suche für den Internetgiganten gänzlich anders aus: Da Android auch in Russland wie im Rest der Welt das dominierende System darstellt, greifen Nutzer gerne auf die interne Suchmöglichkeit zurück.
Verbot von Konkurrenz-Apps in Google Verträgen Streitpunkt
Da Googles Verträge zur zertifizierten Version von Android, welche bei den meisten Herstellern Verwendung findet und neben den eigenen Applikationen vor allem den Zugang zum Play Store beinhaltet, eine Vorinstallation von Konkurrenz-Applikationen untersagt, sah sich Yandex in ihrer Annahme, dass Google durch die Bündelung der Google-Apps und der starken Verbreitung von Android seine Marktmacht ausnutzen würde, bestätigt und forderte eine Untersuchung seitens der Kartellbehörde. Diese gelangte bereits nach kurzer Zeit zur gleichen Einschätzung und leitete ihrerseits Ermittlungen ein.
Jetzt, rund 19 Monate später, haben die Wettbewerbshüter ihre Untersuchung abgeschlossen und Google zur genannten Strafzahlung verurteilt. Damit ist das Verfahren für Google, zumindest was den finanziellen Aspekt betrifft, noch glimpflich ausgegangen – hier wären Strafen von bis zu 15 Prozent des jährlichen Unternehmens-Umsatzes in Russland möglich gewesen.
Google muss Vorinstallation von weiteren Suchmaschinen zulassen
Viel schlimmer dürfte das US-Unternehmen die Anordnung der Behörde treffen, die bisherigen Vorgaben zu Apps der Konkurrenz aus den Verträgen zu streichen und damit die Bündelung der eigenen Applikationen mit dem Betriebssystem in Russland zu unterlassen. Dies hat zur Folge, dass Hersteller in Zukunft auch weitere Suchmaschinen auf ihre Smartphones vorinstallieren können. Gleichzeitig muss Google das System so umgestalten, dass Nutzer die Standard-Suchmaschine leicht wechseln können. Die Anweisung könnte zudem dazu führen, dass Hersteller zumindest bei Mobilgeräten für den russischen Markt sich die Vorinstallation von weiteren Suchmaschinen in Zukunft mit barer Münze entlohnen lassen.
Ermittlungen auch in der Türkei eingeleitet
Das jetzt gefällte Urteil könnte darüber hinaus noch weitreichendere Folgen für Google besitzen, denn ein ähnliches Verfahren gegen den US-Konzern ist auch in der Türkei anhängig. Auch hier hatte Yandex Beschwerde eingereicht und eine Überprüfung gefordert, ob der Internetkonzern gegen die Wettbewerbsgesetze des Landes verstößt. Diese wurde im letzten Monat von der türkischen Kartellbehörde eingeleitet. Daher bleibt es abzuwarten, ob Google sich in nächster Zeit in weiteren Ländern einer ähnlichen Auseinandersetzungen gegenüber sieht.
EU und FTC nehmen ebenfalls Untersuchungen auf
In Europa sieht sich Google seit knapp einem Jahr ebenfalls einer Untersuchung seitens der EU-Kommission ausgesetzt, hier haben die Kartellwächter in einem ersten Befund vermeintliche Verstöße gegen das geltende EU-Recht erkannt: So verlange das Unternehmen unter anderem von Herstellern die Vorinstallation sowohl der Google-Suche wie auch vom eigenen Browser Chrome sowie die Einrichtung von Google als Standardsuchmaschine, wenn sie bestimmte andere Google-Apps installieren wollen. Zudem soll der Konzern diesen und Betreibern von Mobilfunknetzen finanzielle Anreize für die ausschließliche Vorinstallation der Google-Suche angeboten haben. Weiter soll das Unternehmen durch ein „Anti-Fragmentation Agreement“ Hersteller daran hindern, Mobilgeräte mit einem konkurrierenden aber dennoch auf Android basierenden Betriebssystemen zu verkaufen.
Eine eventuelle Bevorzugung der eigenen Dienste seitens Google bei Android sind auch Bestandteil einer Untersuchung durch die Federal Trade Commission (FTC) in den USA.