BND-Skandal: BND überwachte Interpol und weitere Polizeibehörden
Es ist eine weitere Enthüllung, die Fragen über die Überwachungsaktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND) aufwirft. Wie der Spiegel in der aktuellen Ausgabe berichtet, soll der deutsche Auslandsgeheimdienst über Jahre hinweg diverse Niederlassungen der internationalen Polizeibehörde Interpol ausspioniert haben.
BND nimmt Polizeibehörden in und außerhalb von Europa ins Visier
Das geht aus Unterlagen hervor, die der Spiegel einsehen konnte. Demnach hat der BND seit dem Jahr 2000 über einen längeren Zeitraum hinweg die E-Mail-Adressen sowie Telefon- und Faxnummern von mehreren Interpol-Büros als Selektoren in die eigene Überwachungssysteme eingespeist. Betroffen sind sowohl die Interpol-Zentrale in Lyon als auch mehrere Dutzend Außenstellen. Die Spannweite reiche von „Lateinamerika bis Russland“, konkret geht es etwa um Verbindungsbüros in den USA, Österreich, Belgien, Griechenland oder Spanien.
Neben Interpol hatte es der BND zusätzlich noch auf die Europol-Zentrale in Den Haag abgesehen. Ebenso sollen sich weitere nationale Polizeibehörden im Visier des deutschen Geheimdienstes befunden haben.
Passt das zum Auftragsprofil?
Unklar ist nun, inwieweit sich die Überwachung von europäischen und globalen Polizeibehörden mit dem Auftragsprofil des BND vereinbaren ließ. Eine entsprechende Anfrage wollte der Geheimdienst nicht beantworten, operative Aufgaben bespreche man nur mit der Bundesregierung und den zuständigen Gremien im Bundestag.
Nicht zum ersten Mal werfen die Überwachungsaktivitäten des BND Fragen auf. Bereits während des Selektoren-Skandals kam heraus, dass unter anderem auch die Kommunikation von politischen Institutionen in Partnerstaaten erfasst wurde. Dazu zählt etwa das französische Außenministerium. Ebenso hatte es der BND laut Medienberichten auf Journalisten und Redaktionen von renommierten Medienorganisationen abgesehen. Betroffen waren unter anderem die britische BBC, die Nachrichtenagentur Reuters und die New York Times.
Seit diesem Jahr gilt allerdings das neue BND-Gesetz. Die Bundesregierung verspricht sich davon klarere Vorgaben beim Auftragsprofil, Kritiker warnen aber weiterhin vor Lücken. Das Gesetz sei bisweilen so vage, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst viel Spielraum hätte, lautet einer der Vorwürfe.