Datenleck im NSA-Ausschuss: Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen das Kanzleramt
Weil WikiLeaks im Dezember 2016 geheime Dokumente aus dem NSA-Ausschuss enthüllte, prüft die Generalstaatsanwaltschaft Berlin nun im Rahmen der Ermittlungen, ob Mitarbeiter des Kanzleramts für das Datenleck verantwortlich sind. Das bestätigte die Behörde dem NDR.
Im Dezember 2016 hat WikiLeaks mehr als 2.400 Dokumente aus dem NSA-Ausschuss enthüllt, insgesamt soll es sich um rund 90 GB an Daten handeln. Viele davon sind nicht für die Öffentlichkeit gedacht und etwa als „nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft – die niedrigste Geheimhaltungsstufe in Deutschland. Das Material umfasst Dokumente von mehreren Ministerien und Behörden, dazu zählen etwa der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz und das BSI.
Bislang wurde Leck im Parlament vermutet
Dass als geheim klassifizierte Dokumente aus dem NSA-Ausschuss an die Medien durchsickern, kritisieren vor allem das Kanzleramt und Vertreter der Sicherheitsbehörden. Der Vorwurf lautet: Quellen aus dem Parlament würden hinter dem Datenleck stecken. Das betrifft etwa die Abgeordneten sowie ihre Mitarbeiter und Referenten, die Zugang zu den Dokumenten haben. Die Parlamentarier bestritten das aber stets, immerhin könnten auch Mitarbeiter der Regierung und von Behörden wie dem BND die vertraulichen Dokumente weitergegeben haben.
Dementsprechend begrüßt man nun, dass das Ermittlungsverfahren bei den WikiLeaks-Enthüllungen auf das Kanzleramt ausgeweitet wird. Auf Anfrage des NDR erklärte etwa Patrick Sensburg (CDU), Vorsitzender des NSA-Ausschusses, dass die Ermittlungen richtig seien, nur müssten die eben ergebnisoffen geführt werden. „Man darf eben nicht nur die Abgeordneten in den Blick nehmen, sondern auch die Exekutive“, so Sensburg. Ähnlich äußert sich die Linken-Abgeordnete Martina Renner, die ebenfalls im NSA-Ausschuss sitzt: „Ich finde es erstaunlich, dass die Staatsanwaltschaft jetzt erst gegen die Bundesregierung ermitteln will. Dass sehr viel mehr Menschen Zugang zu den veröffentlichten Akten besaßen, ist ja nicht erst seit gestern bekannt.“
Ermittlung bedeutet nicht, dass ein konkreter Verdacht besteht
Dass nun auch Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Kanzleramts geprüft werden, heißt derweil nicht, dass ein konkreter Verdacht vorliegt. Vielmehr wird eher das Verfahren erweitert. Wie weit die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft bereits vorangeschritten sind, ist derzeit noch nicht bekannt. Bei den Abgeordneten soll sich die Ermittlungsbehörde laut NDR-Informationen noch nicht gemeldet haben.