Deutsche Telekom: Verschärfte Auflagen für den Vectoring-Ausbau
Die Klage der Wettbewerber wurde zwar abgewiesen, doch mit dem Vectoring-Ausbau im Nahbereich um die rund 8.000 Hauptverteiler kann die Deutsche Telekom immer noch nicht starten. Zunächst hat die Bundesnetzagentur erneut die Auflagen verschärft, die der Bonner Konzern erfüllen muss.
Das teilte die Regulierungsbehörde am Freitagabend mit. So erklärte Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann: „Wir haben festgestellt, dass die von der Telekom vorgelegten Regelungen in einigen wichtigen Punkten einer Überarbeitung bedürfen.“
Telekom muss nachbessern
Nachbessern muss die Telekom bei den Standardangeboten – also den Musterverträgen, die technische, betriebliche und rechtliche Details für den Vectoring-Einsatz im Nahbereich regeln. Das betrifft etwa die Bedingungen für die Kündigung der für VDSL genutzten Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an den Hauptverteilern und die Migration auf andere Vorleistungsprodukte. Ebenfalls überarbeitet werden muss das virtuell entbündelte Zugangsprodukt (VULA), das ohnehin umstritten ist. Auf der Liste stehen außerdem noch der finanzielle Ausgleich für Wettbewerber, wenn sie keinen Zugang mehr zur entbündelten TAL erhalten können.
Die Vorgaben bezeichnet Homann als „fairen Kompromiss“, um „den unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Marktakteure“ gerecht zu werden.
Frist von drei Wochen für die Telekom
Die Telekom hat nun drei Wochen Zeit, um die Standardangebote zu ändern. Dann will die Bundesnetzagentur erneut prüfen. Homann ist aber zuversichtlich, dass das rasch passiert: „Ich gehe davon aus, dass die Telekom unsere Vorgaben von sich aus schnell und vollständig umsetzen wird. Das liegt sowohl im Interesse eines zügigen Breitbandausbaus als auch der betroffenen Wettbewerber nach rascher Planungssicherheit.“
Im Herbst 2016 hatte die Telekom die Zusage erhalten, den Nahbereich um die rund 8.000 Hauptverteiler in Deutschland weitestgehend exklusiv mit Vectoring ausbauen zu dürfen, um Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s anbieten zu können. Aufgrund technischer Restriktionen lässt sich in solchen Gebieten bis dato nur VDSL-Infrastruktur betreiben. Ihre entsprechende Infrastruktur müssen die Wettbewerber aber zurückbauen, wenn der offizielle Startschuss fällt. Denn ab dann darf die Telekom den direkten Zugang zur TAL verweigern, muss als Ersatz aber ein VULA-Vorleistungsprodukt anbieten.
Zudem ist der Vectoring-Ausbau im Nahbereich nicht vollständig exklusiv. Wenn Wettbewerber in einem solchen Gebiet bereits selbst genügend Kabelverzweiger erschlossen haben, erhalten sie den Zuschlag. Das betrifft aber nur einen kleinen Teil der Nahbereiche.
Der Vectoring-Streit spaltete lange Zeit die Breitbandbranche und führte selbst nach der Entscheidung der Bundesnetzagentur noch zu einem Gerichtsverfahren. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage von insgesamt 18 Telekom-Konkurrenten allerdings vor rund drei Wochen abgewiesen.