Bundesregierung: Vorratsdatenspeicherung auch bei Einbrüchen
Nun kommt das, vor dem Kritiker stets gewarnt haben: Die Bundesregierung will die Vorratsdatenspeicherung ausweiten. Polizeibehörden sollen die Verkehrs- und Standortdaten künftig auch bei Einbrüchen in private Wohnungen abrufen können.
Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Grundsätzlich will die Bundesregierung die Strafen verschärfen, die bei Einbrüchen in private Wohnungen drohen. Bis dato waren es sechs Monate bis fünf Jahre, künftig sollen es zwölf Monate bis zehn Jahre sein.
Vorratsdaten bei Einbruchsdiebstählen in Privatwohnungen
Darüber hinaus sollen Ermittler bei Wohnungseinbrüchen künftig noch die Vorratsdaten abfragen können, wovon sich das Innen- und Justizministerium eine höhere Aufklärungsquote versprechen. Von Interesse sind dabei insbesondere die Standortdaten. Auf diese Weise lässt sich etwa erkennen, wo sich ein Verdächtiger – respektive sein Mobiltelefon – zur Tatzeit aufgehalten hat.
Neben den Vorratsdaten sollen Polizeibehörden auch die Funkzellenabfrage nutzen können. Dabei werden sämtliche Verkehrsdaten erfasst, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums in einer Funkzelle anfallen. „So kann beispielsweise bei mehreren Wohnungseinbrüchen zu verschiedenen Zeiten und in verschiedenen Funkzellen festgestellt werden, ob ein Mobiltelefon an allen Tatorten feststellbar ist“, heißt es dazu in dem Gesetzentwurf (PDF).
Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung vor Gerichtsurteil
Auf der einen Seite ist die Vorratsdatenspeicherung bei Wohnungseinbrüchen etwas, dass Innenminister Thomas de Maizière (CDU) bereits seit Jahren fordert. Auf der anderen Seite bestätigt der Entwurf aber auch die Kritiker. Die warnen ebenfalls seit geraumer Zeit, dass es die Vorratsdatenspeicherung nicht nur für wenige schwere Straftaten geben werde, wenn sie erst einmal etabliert ist.
Ob der aktuelle Entwurf mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird sich zeigen, wenn das Bundesverfassungsgericht über die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung entscheidet. Das Verfahren läuft bereits, die Kläger sind zuversichtlich. Nach den abgewiesenen Eilanträgen wird eine finale Entscheidung der Karlsruher Richter aber frühestens am Jahresende erwartet.