Facebook-Gesetz: Justizminister Maas arbeitet sich an Kritikern ab
Beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz steht Justizminister Heiko Maas (SPD) mit dem Rücken zur Wand, selbst innerhalb der Regierungsparteien ist das Vorhaben umstritten. Nun kritisiert er insbesondere die Vorwürfe aus den Reihen von CDU und CSU.
In der aktuellen Ausgabe des Spiegel sagt Maas: „Zuerst wurden wir dafür kritisiert, dass wir nur herumreden würden, jetzt ist das Gesetz angeblich ein Schnellschuss.“ Irritierend wäre insbesondere, dass die Vertreter von CDU und CSU nun einiges in Frage stellen, was zuvor lautstark gefordert wurde.
Konkret bezieht sich Maas damit auf Aussagen von Volker Kauder. Bereits im Oktober 2016 hatte der CDU/CSU-Fraktionschef erklärt, die „Zeit der runden Tische“ wäre vorbei. Nötig wären Löschfristen und Bußgelder. Maas wartete damals noch ab, welche Resultate die Task Force erbringt, die er im Herbst 2015 ins Leben gerufen hatte. Im März dieses Jahres wiederholte Kauder die Forderung.
Angesichts der Kritik, die etwa bei der ersten Lesung im Bundestag geäußert wurde, zeigt sich Maas zwar offen für Änderungen. Den Kern des Gesetzes will er aber anrühren. Das „Grundprinzip der Sanktionierung von Rechtsverstößen durch Geldbußen ist wesentlicher Bestandteil des Gesetzes“. Und das hätte auch Volker Kauder stets so verlangt.
Kritik an „pauschaler Kritik“
Ebenso verteidigt sich Maas gegen die „pauschale Kritik“ von Verbänden und Netzaktivisten, die das Gesetz praktisch unisono ablehnen. Dabei geht es insbesondere um den Vorwurf, dass soziale Netzwerke jeden anrüchig erscheinenden Beitrag löschen würden, da andernfalls Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro drohen. Nach Ansicht von Maas gebe es dafür aber keinerlei Belege und verweist auf die Löschpflicht, die ohnehin schon existiere. „Wer das kritisieren möchte, muss die seit Jahren geltende Rechtslage kritisieren – und nicht das neue Gesetz“, so Maas.
Das ist in der Form aber nicht korrekt, wie Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft bereits letzte Woche auf Anfrage von ComputerBase erklärte. Tatsächlich müssen Plattformbetreiber bereits illegale Inhalte löschen, wenn sie darauf hingewiesen werden. In diesem Fall ist aber stets klar, dass der Inhalte rechtswidrig ist. „Die Uhr beginnt für die Anbieter also erst dann zu laufen, wenn sie positiv wissen, dass ein Inhalt rechtswidrig ist“, so Tripp.
Das neue Gesetz befasst sich hingegen mit den Beschwerden der Nutzer. Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube müssen zunächst also prüfen, ob ein Beitrag überhaupt rechtswidrig ist. Mit Blick auf die Balance zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten ist das allerdings eine Aufgabe, bei der selbst erfahrene Juristen je nach Fall oftmals unterschiedliche Standpunkte vertreten.
Twitter als Kandidat für Bußgelder
Als einen Kandidat für Bußgelder nennt Maas den Kurznachrichtendienst Twitter. Ein „funktionierendes Beschwerdemanagement“ scheint nicht zu existieren, so der Justizminister im Spiegel. Grundlage für die Einschätzung ist die Studie, die Jugenschutz.net Anfang dieses Jahres veröffentlicht hat. Demnach hat Twitter nur einen von Hundert rechtswidrigen Inhalten gelöscht, die Nutzer gemeldet haben. Facebook erreicht demnach eine Löschquote von 39 Prozent, bei YouTube werden indes 90 Prozent der von Nutzern gemeldeten strafbaren Beiträge entfernt.