Netzneutralität: Verbraucherschützer wollen StreamOn verbieten lassen
Das StreamOn-Angebot der Deutschen Telekom verstößt gegen die Regeln der Netzneutralität. Zu dieser Einschätzung gelangt die Verbraucherzentrale Bundesverband und fordert von der Bundesnetzagentur ein Verbot des Angebotes.
StreamOn soll erhebliche Nachteile für Nutzer besitzen
So soll das am 4. April 2017 von der Telekom gestartete StreamOn für den Verbraucher erhebliche Nachteile bergen, da es angeblich die Wahlfreiheit bei Streaming-Diensten auf lange Sicht verringert sowie sich negativ auf Innovationen auswirken könnte. Darüber hinaus soll das Zero-Rating-Angebot langfristig zu höheren Mobilfunkpreisen führen. Im Gegensatz zu normalen Streaming-Angeboten legen Mobilfunkanbieter bei diesen fest, welche Dienste nicht das Datenvolumen des Nutzers belasten.
Laut Florian Glatzner, Medienexperte beim vzbv, könnte es sich für manchen Nutzer sicherlich kurzfristig auszahlen, wenn der Datenverbrauch nicht auf das tatsächliche Volumen angerechnet wird. Doch würde sich dies seiner Meinung nach negativ auf zukünftige Innovationen auswirken. „Grundsätzlich wären Tarife wünschenswert, die von vornherein ein ausreichendes Datenvolumen zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen“, so Glatzner.
Nachteile für neue und kleinere Dienste
Weitere Probleme sehen die Verbraucherschützer vor allem in der Etablierung von neuen und kleineren Diensten am Markt, welche es dann schwer haben werden, sich gegen Inklusiv-Angebote behaupten zu können. Zwar können sich diese auch für die Teilnahme am StreamOn-Programm bewerben, der Anmeldeprozess für Partnerdienste offenbart jedoch „für kleinere ausländische sowie europäische Streaming-Anbieter administrative, finanzielle und sprachliche Hürden“. Darüber hinaus würde die Telekom nur Anbieter in das Angebot aufnehmen, welche die vom Unternehmen festgelegten technischen Voraussetzungen erfüllen würden – andere Lösungen hätten demnach gar keine gleichwertigen Möglichkeiten und würden somit benachteiligt werden. Das würde dazu führen, dass in absehbarer Zeit wenige Anbieter den Markt beherrschen und somit Preise sowie Inhalt kontrollieren würden.
Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Bundesverband das Angebot zur Überprüfung der Bundesnetzagentur mit dem Ziel vorgelegt, dass die Behörde der Deutschen Telekom ein Weiterführen des Angebotes untersagt.
Telekom sieht keine Benachteiligung
Gegenüber dem Golem wies Philipp Blank, Sprecher der Deutschen Telekom, die erhobenen Vorwürfe zurück. So stehe das Unternehmen nach wie vor für das offene und freie Internet und wird sich auch weiterhin an die Regeln der Netzneutralität im Sinne der Definition der EU halten. Für ihn gibt es zudem einen wichtigen Unterschied zu anderen Angeboten, bei denen der Verbrauch nicht auf das Datenvolumen angerechnet wird: „Jeder Anbieter von Musik- oder Videostreaming kann bei uns Partner werden, und die Partner müssen uns auch nicht bezahlen“. Laut Blank kann von einer Diskriminierung daher keine Rede sein.