E-Books: EU-Parlament stimmt für geringere Besteuerung
Das EU-Parlament hat überraschend für eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes für digitale Bücher gestimmt. Der Vorschlag wurde am vergangenen Donnerstag mit 590 Stimmen bei 8 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen angenommen. Die Entscheidung gilt zudem auch für Zeitungen und Periodika.
Damit können E-Books zukünftig in Deutschland ebenfalls mit 7 statt der bisherigen 19 Prozent besteuert werden. Europaweit galt bisher ein Mindestsatz der Mehrwertsteuer für digitale Bücher und Zeitschriften von 15 Prozent, jetzt müssen mindestens 5 Prozent erhoben werden.
Änderung der Lesegewohnheiten
In der veröffentlichten Presseerklärung gab Berichterstatter Tom Vandenkendelaere (EVP, BE) an, dass die neue Regelung vor allem auf die sich veränderten Lesegewohnheiten zurückzuführen sei. Es würde in der heutigen Zeit keinen Sinn mehr machen, „unterschiedliche Vorschriften anzuwenden, durch die eine Online-Zeitung höher besteuert wird als eine gedruckte, die man am Kiosk kauft“. Für ihn würde die neue Richtlinie den Mitgliedstaaten nun die Möglichkeit geben, die Mehrwertsteuer auf digitale Bücher der für gedruckte Erzeugnisse anzugleichen.
Schritt schon lange überfällig
Experten sehen den Schritt als lange überfällig an. Seit dem 1. September 2016 unterliegen digitale Bücher wie ihre gedruckten Pendants der Buchpreisbindung, da diese laut Bundesrat Bücher substituieren und reproduzieren würden. Für eine Angleichung der Besteuerung reichte die Verwandtschaft dann doch nicht aus. Im März 2015 hatte noch der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass E-Books mit dem vollen Steuersatz bedacht werden müssen und hatte damals damit ein deutliches Signal Richtung Frankreich und Luxemburg gesandt, welche schön länger geringere Steuern auf E-Books erhoben haben. Fachleute fanden es in der im Anschluss aufkommenden Diskussion unerklärlich, warum E-Book-Leser gegenüber Nutzern von gedruckten Büchern schlechter gestellt werden.
Europäischer Rat nun gefragt
Henrique Mota, Präsident der Federation of European Publishers, begrüßte in einer ersten Stellungnahme die neu eingeschlagene Richtung und die damit beendete „fiskalische Diskriminierung zwischen gedruckten und elektronischen Büchern“. Er verlangte nun vom Europäischen Rat, den Kommissionsvorschlag schnellstens anzunehmen. Marco Wanderwitz, kultur- und medienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion gab zudem an, auf eine schnelle nationale Umsetzung des Vorschlages zu dringen, sollte auch der Europäische Rat diesem zustimmen.
Rechtssicherheit bei Bundles
Positiv wird sich die neue Regelung auch auf Bundles aus digitalen und gedruckten Büchern oder Zeitschriften und deren Digitalausgaben auswirken. Dieses Angebot wurde bisher stark erschwert, da sowohl Verlage wie auch Händler beide Steuersätze auf der Rechnung ausweisen mussten – systemtechnisch gesehen ein Irrsinn. Hier hatte das Bundesministerium für Finanzen bereits Mitte 2014 deutlich Stellung bezogen. Bis zum 1. Januar 2016 wurden Verstöße im Rahmen einer Nichtbeanstandungsregelung jedoch nicht geahndet, Kombinationen aus Zeitschriften und E-Paper wurden von dieser Regelung jedoch nicht berücksichtigt. Damit zogen viele Verlage ihre Angebote, bei denen oftmals für einen geringen Obolus die digitale Variante zu einem gedruckten Buch hinzugekauft werden konnte, zurück.