Soziale Netzwerke: Bundestag beschließt Facebook-Gesetz
Trotz massiver Kritik hat der Bundestag heute das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen, das soziale Netzwerke wie Facebook verpflichtet, rechtswidrige Inhalte innerhalb einer bestimmten Frist zu löschen. Für das Gesetz stimmten die Abgeordneten der Großen Koalition, die Linke war dagegen, die Grünen haben sich enthalten.
Eckpunkte des finalen Gesetzes
Im Vergleich zu den ersten Entwürfen wurde das Gesetz nochmals überarbeitet. Die zentralen Bestandteile sind nun:
- Löschfristen: Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen soziale Netzwerke wie Facebook binnen 24 Stunden löschen, beim Rest sind es sieben Tage.
- Klarnamen-Auskunft: Betroffene können soziale Netzwerke verpflichten, die Bestandsdaten von Tätern herauszugeben. Das steht aber unter einem Richtervorbehalt.
- Kontaktstelle: Soziale Netzwerke müssen einen Zustellungsbevollmächtigen ernennen, der innerhalb von 48 Stunden auf Behördenanfragen reagieren muss.
- Berichtspflicht: Halbjährlich müssen soziale Netzwerke über die Anzahl und den Umgang mit Nutzerbeschwerden informieren.
Außerdem enthält das Gesetz nun Vorgaben für eine „regulierte Selbstregulierung“. Soziale Netzwerke können Beiträge auch von externen Organisationen prüfen lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Das gilt insbesondere, wenn kein effektives Beschwerdemanagement existiert.
Debatte im Bundestag
In der Debatte verteidigte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) das Vorhaben wie gehabt. Es gehe nicht um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern um den Schutz: Menschen sollen ihre Meinung im Netz äußern können, ohne von Hasskriminalität bedroht zu werden.
Der SPD-Abgeordnete Lars Klingbeil verweist indes auf die Task Force vom Jahr 2015, die nichts gebracht habe. Absprachen hätten nicht funktioniert. Dasselbe gilt für die CDU-Abgeordnete Nadine Schön: „Die Zeit der leeren Versprechungen muss vorbei sein.“
Abgelehnt wird das Gesetz von der Opposition. Selbst die „regulierte Selbstregulierung“ als Ergänzung zu den Löschfristen ist nach Ansicht von Petra Sitte (Linke) kein Ausweg, da soziale Netzwerke nach wie vor schwierige Entscheidungen treffen müssten. Das könne aber nicht deren Aufgabe sein, Strafverfolgung sei Sache der Justiz. „Dieses Gesetz kann nicht als Schlusspunkt einer Debatte stehen bleiben“, so Sitte. Es wird den Bundestag also auch in der nächsten Legislaturperiode beschäftigen.
Kritik außerhalb des Bundestags
Im Vergleich zu den ersten Fassungen, die eine Mehrheit der Experten bei einer Anhörung im Bundestag als verfassungswidrig bezeichnete, hat die Große Koalition zwar nachgebessert, Netzaktivisten lehnen das Vorhaben aber immer noch ab. Angesichts des Bundestagsbeschlusses erklärt Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft: „Das Ergebnis ist ein mit heißer Nadel gestricktes Regelwerk, das schwerwiegende handwerkliche Mängel aufweist und außerdem gegen das Europarecht verstößt.“
Ebenso wenig gebannt wäre die Gefahr für die Meinungsfreiheit. Indem soziale Netzwerke die Beiträge binnen kurzer Zeit unter Androhung von Bußgeldern prüfen müssen, ist ein Overblocking immer noch vorprogrammiert. Abhilfe schafft auch nicht die „regulierte Selbstregulierung“, denn auch dort existiert eine Ausnahme für die offensichtlich rechtswidrigen Inhalte, die soziale Netzwerke nicht an externe Prüfer abgegeben dürfen.
Als Erfolg verbucht man hingegen die Einrichtung einer Kontaktstelle. Die wäre eine „echte Verbesserung für die Verfolgung von Straftaten in sozialen Netzwerken“, so Tripp.