Bundesrat: Facebook-Gesetz schafft letzte Hürde
Die letzte Hürde ist geschafft: Am Freitag segnete der Bundesrat das sogenannte Facebook-Gesetz ab, das soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube verpflichtet, stärker gegen Hasskriminalität vorzugehen.
Das Ziel des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – wie es korrekt heißt – ist zunächst, dass soziale Netzwerke ein effektives Beschwerdemanagement vorweisen müssen, um gemeldete Beiträge von Nutzern zeitnah bearbeiten zu können.
Löschfristen bleiben Problem
Besonders umstritten sind in der Praxis aber die Löschfristen. Unter Androhung von Bußgeldern müssen soziale Netzwerke offensichtlich rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden löschen, für die übrigen beträgt die Frist sieben Tage. Einzelne Verstöße sollen allerdings nicht geahndet werden, nur bei systematischen Verstößen sind Strafen vorgesehen.
Außerdem hatte sich die Große Koalition am Ende noch auf Verfahren zur Selbstkontrolle verständigt. Soziale Netzwerke können die Prüfung der gemeldeten Beiträge also an externe Gruppen auslagern. Eine Ausnahme bilden hier aber die offensichtlich rechtswidrigen Inhalte, die soziale Netzwerke selber löschen sollen.
Netzaktivisten und Juristen begrüßen die Selbstkontrolle als angemessene Alternative. Volker Tripp, politischer Geschäftsführer bei der Digitalen Gesellschaft, erklärte auf Anfrage von ComputerBase: „Eine regulierte Selbstregulierung ist jedenfalls ein vielversprechender Ansatz, der als milderes Mittel stets einem staatlich verordnetem Löschzwang vorgehen sollte.“ Der Haken ist nur die Ausnahme im Gesetz, sodass weiterhin das Kernproblem besteht: Ob Inhalte strafrechtlich relevant sind, müssen weiterhin nicht Behörden, sondern Unternehmen prüfen.
Angesichts der drohenden Bußgelder kann die Regelung dazu führen, dass die Unternehmen im Zweifel alles entfernen, was anrüchig erscheint. Und das wäre dann ein Risiko für die Meinungsfreiheit.
Entschärfte Klarnamen-Auskunft
Entschärft hatte die Große Koalition zudem noch die Passagen für die Klarnamen-Auskunft. Betroffene können soziale Netzwerke verpflichten, die Bestandsdaten von Tätern herauszugeben. Anfangs waren die Hürden dafür aber so gering, dass IT-Juristen vor einem „Ende der Anonymität im Netz“ warnten. Ebenso wäre es möglich gewesen, unter einem rechtlichen Vorwand die Pseudonyme von unliebsamen Kritikern oder Whistleblowern aufzudecken.
Vorerst sind die schlimmsten Befürchtungen aber vorm Tisch, unter anderem durch den Richtervorbehalt wurde der Paragraph „deutlich entschärft, was das Missbrauchspotenzial angeht“, so Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft.
Selbst SPD sieht Nachholbedarf
Vorangetrieben wurde das Gesetz vor allem von der SPD rund um Justizminister Heiko Maas (SPD). Doch selbst Vertreter der Partei sehen noch Raum für Nachbesserungen. Der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner fordert im Interview mit der TAZ, dass Nutzer einen Rechtsanspruch erhalten müssten, wenn Beiträge zu Unrecht gelöscht wurden.
Das ist allerdings ein Vorhaben, das erst die nächste Bundesregierung angehen kann. Für das aktuelle Gesetz habe es nicht mehr gereicht, weil dann ein erneutes Notfizierungsverfahren bei der EU-Kommission fällig gewesen wäre. Und das hätte schlicht zu lange gedauert für diese Wahlperiode.