Kartellrecht: Erst Strafe für Google, nun soll Facebook folgen
Dass Google von der EU-Kommission zu einer Rekord-Geldbuße in Höhe von 2,42 Milliarden Euro verurteilt wurde, begrüßt der Chef des Bundeskartellamts Andreas Mundt. Solche Verfahren wären entscheidend, um den Wettbewerb in der digitalen Welt zu garantieren. Ein Problem ist allerdings: Noch sind sie zu langwierig.
Insgesamt hat es rund sieben Jahre gedauert, bis die EU-Kommission in der letzten Woche die Geldbuße verkündete. Die Brüsseler Wettbewerbshüter sehen es als erwiesen an, dass Google die dominante Position im Suchmaschinenmarkt missbraucht hat, um die hauseigenen Preisvergleiche zu bevorzugen. Google hat nun 90 Tage Zeit um die Verstöße einzustellen, ansonsten drohen noch höhere Strafen.
Verfahren gegen Facebook wegen dem Umgang mit Nutzerdaten
Für Kartellamtspräsidenten Mundt ist das der richtige Weg. Seine Behörde forciert derzeit ein Verfahren gegen Facebook, das möglichst noch in diesem Jahr zum Abschluss kommen soll. Dabei geht es um die Frage, ob das soziale Netzwerk seine dominante Marktposition missbraucht um an die Daten der Nutzer zu gelangen.
Ob der Umgang mit Nutzerdaten ein Missbrauch der Marktmacht sein kann, ist in dieser Form neu für das Kartellamt. Damit hat das Verfahren auch einen Grundsatzcharakter. „Im Facebook-Verfahren geht es – wie bei Google – um eine ganz grundlegende Frage für den künftigen Umgang mit den großen Internetunternehmen“, so Mundt gegenüber der Welt.
Verfahren dauern noch zu lange
Dass die Wettbewerbshüter mittlerweile so umtriebig sind, hängt laut Mundt mit einer Besonderheit der Internetökonomie zusammen: Die sei anfällig für Machtkonzentrationen bei einzelnen Unternehmen. Daher müsse man besonders aufmerksam sein.
Handeln will derweil auch die Politik. Selbst wenn digitale Plattformen innovative Lösungen ermöglichen, gebe es die Tendenz zur Monopolisierung, erklärt Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. „Deshalb brauchen wir klare Regeln für die Plattformen und schnellere Wettbewerbsverfahren“, so Machnig.
Entsprechende Vorschläge sammelte das Bundeswirtschaftsministerium im Weißbuch Digitale Plattformen, das im März auf der CeBIT präsentiert wurde. Dort wird das Wettbewerbsrecht bereits als Hebel beschrieben, um die Konzerne zu kontrollieren. Außerdem ist von einer Digitalagentur die Rede, die Märkte kontinuierlich beobachten soll, um bei Verstößen rasch einschreiten zu können – also möglichst bevor die Konzerne schon Fakten geschaffen haben.
Weitere politische Vorhaben sind schon auf dem Weg. Ab Mai 2018 gilt etwa die europäische Datenschutz-Grundverordnung, die schärfere Vorgaben für den Umgang mit Nutzerdaten vorsieht. Ebenso arbeitet die EU noch an der ePrivacy-Verordnung. Die soll unter anderem sicherstellen, dass Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Skype künftig genauso behandelt werden wie die klassischen Telekommunikationsanbieter.