Patentverletzung: Qualcomm will Verkaufsverbot für Apples iPhone erwirken
Das Gerangel zwischen Apple und Qualcomm geht mit einer Strafanzeige durch Qualcomm bei der International Trade Commission (ITC) in die nächste Runde. Qualcomm sieht durch Apple mehrere Patente verletzt, die die Akkulaufzeiten eines Smartphones positiv beeinflussen. Qualcomm fordert ein Verkaufsverbot für die Geräte.
Streitigkeiten seit Anfang des Jahres
Der Rechtsstreit zwischen Apple und Qualcomm reicht zurück bis Januar. Damals hatte die ITC Qualcomm vorgeworfen, Apple daran zu hindern, Baseband-Modems anderer Hersteller als Qualcomm einzukaufen. Hintergrund: Seit dem iPhone 7 (Test) liefert Intel Modems an Apple.
Wenige Tage später hatte Apple beim U.S. District Court for the Southern District of California Klage eingereicht und rund eine Milliarde US-Dollar Entschädigung von Qualcomm für überteuerte Modems von Qualcomm und ausstehende Rabatte verlangt. Im April folgte dann ein Gegenschlag von Qualcomm, in dem Apple eine künstliche Beschränkung der Modem-Leistung im iPhone vorgeworfen wurde, um diese auf das Niveau des anderen Lieferanten Intel zu drücken.
Qualcomm sieht Patente verletzt
In der heute von Qualcomm bei der ITC eingereichten Strafanzeige wirft das Unternehmen Apple die Verletzung von sechs Patenten vor. Dazu zählen verschiedene Energiesparmechanismen mehrerer Hardware-Komponenten, die Laufzeitverlängerungen des Smartphones zur Folge haben. Qualcomm geht es dabei explizit um Geräte, die nicht mit Hardware des Konzerns ausgerüstet sind. Qualcomm argumentiert, Apple würde die Patente zu jeder Zeit verletzen und müsse entsprechende Lizenzgebühren abführen.
Qualcomm fordert Verkaufsverbot
Aufgrund der Patentverletzungen und den laut Qualcomm daraus resultierenden, ausstehenden Zahlungen von Lizenzgebühren fordert Qualcomm von der ITC jetzt eine Unterlassungsanordnung, um Apple den Verkauf von bereits importierten iPhones, den Import weiterer Produkte in die Vereinigten Staaten sowie Maßnahmen für Marketing und Werbung der betroffenen Produkte zu verbieten.
Qualcomm erwartet, dass die ITC ihre Ermittlungen in dem Fall im Laufe des Augusts aufnehmen und dass der Fall im kommenden Jahr vor Gericht landen wird.
Am 19. Juli 2017 hat Qualcomm auch für Deutschland ein Einfuhr- und Verkaufsverbot der „neuesten Apple iPhones“ gefordert. Entsprechende Patentverletzungsklagen mit dem Antrag auf Unterlassungsverfügung wurden vor Gericht in München und Mannheim eingereicht: „Die Patentrechtsverletzungen, die wir in München und Mannheim geltend machen, betreffen zwei Technologien, die für iPhone-Funktionen wichtig sind“, erklärt das Unternehmen.
Die Unterlassungsverfügungen betreffen den Verkauf der neuesten Apple iPhones in Deutschland sowie deren Einfuhr. Die Erfindungen von Qualcomm stehen im Mittelpunkt jedes iPhone und reichen weit über Modemtechnologien und Mobilfunk-Standards hinaus. Die Patentrechtsverletzungen, die wir in München und Mannheim geltend machen, betreffen zwei Technologien, die für iPhone-Funktionen wichtig sind. Sie sind keine standard-essentiellen Patente (ESPs) und unterliegen daher nicht den FRAND-Lizenzverpflichtungen.