Gesichtserkennung: Datenschützer fordern Stopp des öffentlichen Tests in Berlin
Am Berliner Bahnhof Südkreuz testet die Bundespolizei aktuell den Einsatz automatisierter Gesichtserkennungssysteme. Freiwillige wurden dafür mit Transpondern ausgestattet, um die Kameras zu prüfen. Weil die Geräte aber mehr Daten liefern, als eigentlich angekündigt wurde, fordern Datenschützer einen Abbruch des Projekts.
Seit dem 1. August läuft das Pilotprojekt, an dem Freiwillige teilnehmen. Die Teilnehmer müssen einen Transponder bei sich tragen, sodass sich überprüfen lässt, ob die biometrischer Gesichtserkennung der Überwachungskameras funktioniert.
Statt passivem Empfänger ein aktiver Sender
Das Problem ist nur: Das Transponder kann mehr, als er eigentlich soll. Statt um einen passiven RFID-Chip handelt es sich um einen aktive Bluetooth-Transponder mit iBeacon-Funktion, wie der Netzaktivist padeluun vom Datenschutzverein Digitalcourage ermittelt hat. Er selbst nimmt als Testperson teil und hat einen entsprechenden Chip erhalten.
Die Konsequenz ist nun, dass sich die Testpersonen mit Bluetooth-Transponder nicht nur am Bahnhof Südkreuz identifizieren lassen, sondern der Chip aktiv Daten mit 20 Meter Reichweite verschickt. Erfasst und verarbeitet werden laut padeluun Informationen wie die Temperatur, Neigung und Beschleunigung. Und solche Daten lassen sich auch mit anderen Smartphones abfangen, sofern die Anwender eine entsprechende App installiert haben.
Wie Golem schon gestern berichte, hat Digitalcourage bei der Anfangs veröffentlichten Warnung überzogen und die eingesetzte Technik teilweise falsch beschrieben. Demnach hat die Bundespolizei selbst nicht erklärt, dass die Freiwilligen nur einen passiven RFID-Chip erhalten. Die entsprechende Information stammt aus Medienberichten. Außerdem ist der verbaute Chip offenbar nur mit so wenig Speicher ausgestattet, sodass sich die für die Beacon-Funktionen benötigte Datenmenge nicht erfassen lässt.
Im Endeffekt würde das also bedeuten, dass die Bundespolizei die Testpersonen nicht falsch informiert hat. Tatsächlich müsste der Vorwurf eher lauten, dass die Freiwilligen überhaupt nicht über die Technik informiert wurden.
Datenschützer fordern Stopp des Projekts
Rechtlich ist nun heikel, dass die Testpersonen nicht korrekt über die eingesetzte Technik informiert wurden. Deswegen sei auch die Einwilligung hinfällig, kritisiert padeluun, der einen Abbruch des Projekts fordert.
Genauso äußert sich im Prinzip auch Andrea Voßhoff, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz. In einer Mitteilung erklärt sie heute: „Gerade bei Verfahren, die mangels anderweitiger Rechtsgrundlagen auf Einwilligungen zurückgreifen, ist es essentiell, dass den Betroffenen sämtliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, die sie benötigen um eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen.“
Selbst wenn die vom Transponder übermittelten Informationen „datenschutzrechtlich nicht besonders sensibel sind“, sei eine neue Einwilligung durch die Teilnehmer rechtlich erforderlich. Solang diese nicht eingeholte wurde, sollte das Verfahren mangels Rechtsgrundlage gestoppt werden.
Innenminister de Maizière verteidigt das Projekt
Innenminister Thomas de Maizière (CDU), der heute das Pilotprojekt vor Ort begutachtete, verteidigt das Projekt indes. Einen Abbruch plant er trotz Kritik der Datenschützer nicht. Begründung: Alle zusätzlichen Funktionen des Transponders wären abgeschaltet gewesen, die Chips dienen einzig zur Identifizierung der Testpersonen. Dementsprechend passe die Einwilligung und de Maizière sehe „überhaupt keinen Grund“, diesen „Test abzubrechen“.
Ohnehin verteidigt er den geplanten Einsatz von biometrischer Videoüberwachung. Menschen zeichnen die Kameras bereits heute auf, Unbeteiligte würden mit der neuen Technologie nicht zusätzlich erfasst werden. „Innerhalb von Sekunden wird nur abgeglichen, ob sie in einer Fahndungsdatei stehen. Und nur in einem Trefferfall wird die Person gespeichert und dann hoffentlich verhaftet“, so de Maizière. Rechtlich ist es allerdings nicht ganz so einfach, wie die Datenschutzbeauftragte Voßhoff noch anmerkt. Denn: Bei dem Pilotprojekt am Berliner Südkreuz betrifft die biometrische Gesichtserkennung Freiwillige, die in die Datenverarbeitung eingewilligt haben. Das war auch die Voraussetzung für das Ok durch die Bundesdatenschutzbeauftragte.
Ohne Einwilligung sei der flächendeckende Einsatz einer automatisierten Gesichtserkennung allerdings ein erheblichen Grundrechtseingriff, der „zwingend einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage bedürfe“.
Hinweis: Die Meldung wurde um zusätzliche Informationen zu dem verbauten Identifizierungschip ergänzt. Wir bitten die zunächst fehlenden Angaben zu entschuldigen.