Windows 10 Update: Unterlassungserklärung wegen „Zwangsdownloads“
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte Microsoft bereits im Dezember 2015 abgemahnt, weil der Konzern automatisch die Installationsdateien von Windows 10 auf Systeme verteilt hatte, die zum Upgrade berechtigt waren. Einige gerichtliche Umwege später hat Microsoft nun doch noch eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Bei der Abmahnung ging es nicht allgemein um die umstrittene Upgrade-Politik, mit der Microsoft versuchte, Windows 10 zu vertreiben. Stattdessen konzentrierten sich die Verbraucherschützer auf den sogenannten „Zwangsdownload“ der Installationsdateien. Denn selbst wenn man dem kostenlosen Windows-10-Upgrade nicht zustimmte, wurde die bis zu 6 Gigabyte große Datei auf den Rechner aufgespielt.
Eine inakzeptable Geschäftspraxis, die eine unzumutbare Belästigung darstellt – so bezeichnete die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg damals das Vorgehen.
Verfahren in die Länge gezogen
Bis zur Abgabe der Unterlassungserklärung hat es nun aber mehr als anderthalb Jahre gedauert. Wie die Verbraucherzentrale berichtet, verweigerte Microsoft zunächst die Unterschrift. Dann kam es zu einer Klage vor dem Landgericht München I, die aber wegen angeblicher Zustellungsmängel abgewiesen wurde. Erst das Oberlandesgericht München erklärte dann in dem Berufungsverfahren, die Zustellung korrekt war. Nun wäre also wieder das Landgericht München I gefragt gewesen.
Zu einem weiteren Verfahren kam es allerdings nicht mehr, weil Microsoft nun die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben hat.
Beschluss mit positiver Signalwirkung
Die Verbraucherschützer kritisieren nun zwar die „prozessualen Winkelzüge von Microsoft“, sind mit dem Ausgang des Verfahrens aber zufrieden. "Wir hätten uns ein früheres Einlenken gewünscht, dennoch ist die Abgabe ein Erfolg für mehr Verbraucherrechte in der digitalen Welt", sagt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Selbst wenn der Kern des Streits – also der Zwangsdownload für ein Windows-10-Upgrade – mittlerweile vom Tisch ist, glauben die Verbraucherschützer an eine positive Signalwirkung. Tausch: „Wir gehen davon aus, dass Microsoft und andere Softwarehersteller in Zukunft genauer darauf achten werden, welches Vorgehen zulässig ist und welches nicht.“ Und was mit Sicherheit nicht zu einem zulässigen Vorgehen zählen würde, wäre das „ungefragte Aufspielen von Installationsdateien von mehreren Gigabyte“.