Generalbundesanwaltschaft: Keine Verfahren wegen NSA-Überwachung

Andreas Frischholz
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Generalbundesanwaltschaft: Keine Verfahren wegen NSA-Überwachung
Bild: Oliver Ponsold | CC BY 2.0

Nun ist es final: Die Generalbundesanwaltschaft hat die Untersuchungen wegen des NSA-Skandals abgeschlossen. Wie schon in den letzten Jahren absehbar war, hat die Behörde keine belastbaren Beweise für die Aktivitäten der NSA und des britischen GCHQ in Deutschland gefunden.

Konkret ging es bei den Untersuchungen um den Vorwurf, dass die Geheimdienste deutsche Kommunikationsdaten massenhaft erfassen. Enthüllt wurde das durch die Snowden-Dokumente im Sommer 2013. Der GCHQ betreibt demnach Programme wie Tempora, um den transatlantischen Datenverkehr abzufangen und erwischt dabei auch Daten von deutschen Bürgern.

Keine konkreten Beweise

Für die Generalbundesanwaltschaft reichen solche Dokumente aber offenbar nicht aus. So heißt es in der Mitteilung, sowohl nach den staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen als auch der Aufklärung im NSA-Ausschuss gebe es keine belastbaren Anhaltspunkte, dass „US-amerikanische oder britische Nachrichtendienste das deutsche Telekommunikations- und Internetaufkommen rechtswidrig systematisch und massenhaft überwachen“.

Der für die Spionageabwehr zuständige Verfassungsschutz sowie das BSI würden zudem zu der Einschätzung kommen, dass das auch für Kommunikation gelte, die über deutsche Glasfaserkabel abgewickelt wird. Die Snowden-Dokumente selbst beschreibt die Generalbundesanwaltschaft vielmehr als eine Art Machbarkeitsstudie. Sie würden lediglich zeigen, was für Techniken die Geheimdienste nutzen. Doch aus den Dokumenten ergebe sich nicht, dass „diese Techniken zielgerichtet gegen Deutschland eingesetzt worden sind“.

Weil das insbesondere für „konkret beschreibbare“ und „tatsächlich durchgeführte Abhörmaßnahmen“ gelte, existiere daher allein schon vom Recht her kein Spielraum für weitere Untersuchungen.

Opposition und Netzaktivisten sind unzufrieden

Wenig begeistert ist derweil die Opposition. So erklärt der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz laut einem Bericht von Zeit Online, der Beschluss wäre ein „Schlag in das Gesicht der Bürgerrechte“. Jahrelang war der NSA-Ausschuss damit beschäftigt, das „massenhafte Abgreifen von Kommunikationsdaten durch amerikanische und britische Geheimdienste aufzuklären“. Das führte am Ende auch zu einem Streit um den Abschlussbericht des NSA-Ausschusses. Vertreter der Bundesregierung erklärten, eine massenhafte Überwachung fände nicht statt. In einem Sondervotum schrieben jedoch die Oppositionsparteien, die Vorwürfe wären berechtigt.

Eben kritisch äußert man sich bei Netzpolitik.org. Verwiesen wird etwa auf den Selektoren-Skandal: Der BND hatte Suchbegriffe wie Telefonnummern und IP-Adressen von der NSA erhalten, die Ziele in Deutschland und Europa anvisierten. Außerdem war der BND selbst an der Überwachungsmaschinerie der NSA beteiligt und übermittelte Daten, die in Deutschland erfasst wurden.

Ende der Untersuchungen seit Jahren absehbar

Dass die Generalbundesanwaltschaft die Untersuchungen einstellt, zeichnete sich schon seit Jahren ab. Schon im Sommer 2015 erklärte die Behörde, solange keine im Sinne der Strafprozessordnung ausreichenden Beweise vorliegen, würde es auch kein offizielles Verfahren geben. Und mittlerweile hat man anscheinend auch keine Hoffnung mehr, noch weitere Informationen zu erhalten.

Das geht zumindest aus dem Schreiben hervor, das die Behörde an Personen verschickt hat, die zuvor eine Anzeige wegen massenhafter Überwachung gestellt haben. Demnach sei nicht damit zu rechnen, dass amerikanische und britische Behörden doch noch mit den deutschen Ermittlern kooperieren. Nach „allgemeinen Erfahrungen und einschlägigen Gepflogenheiten“ mit Geheimdienstaktivitäten wäre das ausgeschlossen, zitiert Netzpolitik.org aus dem Schreiben.

Zuvor hatte die Generalbundesanwaltschaft schon die Ermittlungen wegen der Spionage gegen das Handy von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eingestellt. Wie gehabt lautete auch damals schon die Begründung, dass gerichtsfeste Beweise fehlen.