Steuerstreit: Irland will nun 13 Milliarden Euro bei Apple einfordern
Im Steuerstreit mit der EU-Kommission gibt die irische Regierung nach und will nun doch die Schulden bei Apple eintreiben, meldet die Nachrichtenagentur Reuters. Freiwillig erfolgte der Schritt nicht, EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte mit einer Klage gedroht, wenn bis Anfang nächsten Jahres nichts passiert wäre.
Gegenüber dem irischen Parlament verkündete daher Irlands Premierminister Leo Varadkar: „Wir haben [Apple] mitgeteilt, dass wir ein Treuhandkonto einrichten wollen und dass die Gelder ohne weitere Verzögerung auf dieses Treuhandkonto eingezahlt werden.“ So will die irische Regierung eine Klage der EU-Kommission vermeiden, die letztlich dazu führen würde, dass man auch gegen Apple vor Gericht ziehen müsste. „Ich denke, die Botschaft ist angekommen und erwarte daher Fortschritte in den kommenden Wochen“, so Varadkar laut dem Reuters-Bericht.
Die EU-Kommission macht Druck
Unbegründet ist die Furcht nicht. Bereits im August 2016 hatte die EU-Kommission entschieden, die irische Regierung habe Apple zwischen 2003 und 2014 eine illegale Steuervergünstigung gewährt. Insgesamt geht es um eine Summe von rund 13 Milliarden Euro, die der Konzern nun zurückzahlen soll. Was die EU-Kommission als „illegale staatliche Beihilfe“ bezeichnet, ist nach Ansicht von Apple und Irland aber nach wie vor ein rechtmäßiger Steuer-Deal. Deswegen wurden bereits Klagen gegen den Beschluss der EU-Kommission angekündigt.
Selbst wenn der Fall also nochmals die Gerichte beschäftigen wird, bedeutet das nicht, dass Apple vorerst nicht zahlen muss. Denn die Vorgabe lautet: Die Rückforderung müsse so schnell wie möglich erfolgen. Denn andernfalls würde das betroffene Unternehmen weiterhin von dem unrechtmäßigen Vorteil profitieren.
Die irische Regierung hat sich bislang aber noch Zeit gelassen. Begründet wurde das mit der Aussage, es dauere einige Zeit, um den konkreten Steuersatz für Apple zu berechnen. Kein Argument ist das aber für Wettbewerbskommissarin Vestager. Sie erklärte bereits im Oktober: „Mehr als ein Jahr nach Annahme dieses Kommissionsbeschlusses hat Irland die Mittel nicht einmal teilweise noch immer nicht zurückgefordert.“
Die Konsequenz war eine Frist. Bis zum 3. Januar 2018 hatte die irische Regierung noch Zeit, um den Beschluss umzusetzen. Ansonsten wollte die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschalten. Das nun als Zwischenlösung genannte Treuhandkonto ist dabei eine Option, die zuvor schon die EU-Kommission ins Spiel gebracht hatte.
Paradise Papers enthüllten Apples Steuerpläne
Selbst wenn sich Apple als „größten Steuerzahler der Welt“ darstellt, politisch wächst der Druck. Allein schon weil die Paradise Papers enthüllten, wie gezielt Apple bereits im Jahr 2014 nach Standorten suchte, in denen nur ein geringer Steuersatz fällig wird. Das geht aus E-Mails der für Apple tätigen Kanzlei hervor, die mehrere Steueroasen anschrieb und einen umfangreichen Fragenkatalog übermittelte. „Ist es möglich, eine offizielle Bestätigung der Steuerbefreiung zu bekommen, und kostet das etwas?“, war dabei einer der Fragen des Schreibens, aus dem die Süddeutsche Zeitung zitiert.
Ebenso wollte Apple erfahren, ob Geschäftsberichte veröffentlicht werden müssen und inwieweit die Informationen öffentlich einsehbar sind. Der niedrige Steuersatz allein reichte allerdings nicht aus, auch politisch wollte sich der Konzern absichern. So wurde etwa konkret gefragt, was passieren würde, wenn die Opposition die Regierungsgeschäfte in dem jeweiligen Staat übernehmen sollte.
Nur ist Apple bei weitem nicht das einzige Unternehmen, das umstrittene Steuersparmodelle nutzt. Amazon soll ebenfalls eine Summe in Höhe von 250 Millionen Euro zurückzahlen, weil der Konzern in Luxemburg eine ähnliche Vereinbarung wie Apple hatte. Ebenso in der Kritik stehen auch noch weitere Firmen wie eBay und Netflix.
Weitere Gespräche über neue Steuer für Tech-Konzerne
Ein Vorschlag aus der EU ist daher eine neue Steuer, die insbesondere auf die globalen Tech-Konzerne abzielt. So sollen künftig nicht mehr die Gewinne, sondern die Umsätze besteuert werden, die eine Firma in einem bestimmten Land erzielt. Noch steckt das Konzept, das mehrere EU-Finanzminister im September präsentierten, in den Kinderschuhen.
Einigkeit herrscht dementsprechend noch nicht, einige EU-Staaten kündigten bereits Widerstand an. Wie viel von dem Konzept am Ende durchkommt, ist also noch völlig offen. So meldet Reuters unter Berufung auf interne Dokumente, dass die mit der Umsetzung beauftragten Personen bereits den Umfang der Reform reduzieren. So könnte eine Ausgleichsabgabe zunächst als „vorübergehende Maßnahme“ eingeführt werden, bevor es zu einer umfassenden Steuerreform komme.
Wie es weitergeht, könnte sich Anfang nächsten Monats abzeichnen. Die EU-Finanzminister wollen sich beim nächsten Treffen am 6. Dezember erneut mit dem Thema befassen.