Amazon: Alexa weckt künftig auch mit Musik
Mit dem Echo Spot hat Amazon im September einen kleinen Alexa-Wecker angekündigt, der Anfang 2018 auch nach Deutschland kommen soll. Schon heute erweitert Amazon die Funktionalität jedes Alexa-fähigen Geräts mit Ausnahme von FireTV jedoch um eine Weckfunktion mit Musik.
Diese im Grunde naheliegende und rudimentäre Form eines Radioweckers war Alexa und sämtlichen Echo-Lautsprechern bislang vorenthalten. Sie beschränkt sich nicht auf die Echo-Geräte von Amazon, sondern steht auch auf Lautsprechern mit Alexa-Funktionalität anderer Hersteller zur Verfügung.
Nicht nur Amazons Musikdienste können genutzt werden
Besitzer eines Alexa-fähigen Gerätes können sich nun von ihrem bevorzugten Musikdienst wecken lassen. Neben Amazons eigenen Diensten wie Prime Music und Amazon Music Unlimited kann beispielsweise auch auf Spotify und TuneIn zurückgegriffen werden. Dabei kann Alexa für den Wecker wahlweise nach Künstlern, einzelnen Songs oder Playlisten gefragt werden, wie bisher auch Musik zur sofortigen Wiedergabe ausgewählt wird. Die Möglichkeit, Musik anhand von Stimmungen, Aktivitäten oder Songtexten für den Weckdienst auszuwählen, ist jedoch auf den Amazon-eigenen Musikdienst Music Unlimited beschränkt.
Einzelner Song oder freie Auswahl
So lässt sich die Musik für den Wecker beispielsweise anhand der Aufforderung „Popmusik fürs Laufen um 5 Uhr morgens“ eingrenzen. Auch allgemeinere Befehle, die beispielsweise nur das Musikgenre wie Rock oder Pop vorgeben, sind möglich. Auch der allgemeine Befehl, von Musik geweckt werden zu wollen, ohne jede Einschränkung führt zur Wiedergabe von Alexa gewählter Musik zur festgelegten Uhrzeit, wie es auch derzeit bei dem Wiedergabe-Befehl „Alexa, spiele Musik ab“ der Fall ist.
Per Sprache kann zudem festgelegt werden, ob der Wecker „jeden Tag“ gelten soll, so dass er nicht jeden Abend neu eingestellt werden muss. Hierfür reicht ein „Alexa, wecke mich jeden Tag um 6 Uhr morgens zu ...“. Laut Amazon war diese Funktion die von Alexa-Nutzern am häufigsten gewünschte, fehlende Funktion.
In Deutschland ist die Funktion derzeit noch nicht verfügbar. Ob sie zeitgleich mit der Verfügbarkeit in den USA ausgerollt wird oder erst zu einem späteren Zeitpunkt freigegeben wird, wie etwa auch die individuelle Stimmenerkennung für die personalisierte Nutzung durch mehrere Personen, ist derzeit noch nicht bekannt.