Bundesnachrichtendienst: Kontrolle bleibt auch mit BND-Gesetz lückenhaft
Ein Versprechen bei der BND-Reform war, den Geheimdienst effizienter zu kontrollieren. Geschaffen wurde daher ein neues Gremium, bestehend aus einem Bundesanwalt und zwei Bundesrichtern. Laut einem Bericht von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR bemängeln die Juristen allerdings die Arbeitsbedingungen.
Unzureichender Zugang zu wichtigen Informationen, zu viele geschwärzte Stellen in Dokumenten – das sind die zentralen Vorwürfe. Diese sollen dem ersten Bericht zu entnehmen sein, den das „Unabhängige Gremium“ für das Kanzleramt und den parlamentarischen Kontrollausschuss erstellt hat. Der Bericht selbst ist allerdings geheim. Klaus-Dieter Fritsche, der für den Bundesnachrichtendienst (BND) zuständige Staatssekretär im Kanzleramt, soll die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums sogar nochmal explizit auf die Vertraulichkeit hingewiesen haben.
Kontrolle bleibt schwierig
Ein Anlass für die Beschwerde der Juristen war nach Angaben der Süddeutschen Zeitung die Überwachung von Bürgern in drei EU-Staaten. EU-Staaten sind durch das neue BND-Gesetz generell besser geschützt, sodass der Geheimdienst solchen Aktivitäten begründen und bestimmte Vorgaben einhalten muss. Prüfen konnte das Unabhängige Gremium die Angaben aber offenbar nicht, Dokumente sollen unvollständig und an wichtigen Stellen geschwärzt worden sein. Ebenso sollen die Juristen kritisiert haben, dass Vorort-Besuche in BND-Standorten frustrierend verlaufen sind.
Das Gremium selbst will sich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht zu Wort melden. Der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch erklärte derweil auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung, sollte es Hindernisse geben, müsste man diese besprechen und beseitigen. Deutlich kritischer fällt die Einschätzung des Linken-Abgeordneten André Hahn aus, der auch Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium ist. Seiner Ansicht nach wäre es ein Skandal, wenn der BND tatsächlich wichtige Unterlagen zurückgehalten habe.
Kein neues Problem
Dass der BND nach Ansicht der Kontrolleure nur unzureichend kooperiert, ist derweil kein neues Problem. Solche Vorwürfe kamen auch schon von der G10-Kommission und dem Parlamentarischen Kontrollgremium im Bundestag. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hatte bei einem Prüfbericht im letzten Jahr kritisiert, der BND habe ihre Arbeit rechtswidrig beschränkt.
Der BND selbst hält sich bei solchen Vorwürfen stets zurück. Einer der Begründungen für geschwärzte Dokumente lautet etwa, die Informationen stammen von Partnerdiensten und müssten deswegen geheim bleiben.