Deutsche Telekom: Bundesnetzagentur verbietet Teile von StreamOn
Es bleibt dabei: Die Deutsche Telekom muss bei StreamOn nachbessern. Damit bestätigt die Bundesnetzagentur den Beschluss vom November, der das Zero-Rating-Angebot zwar im Grundsatz erlaubte, Teilaspekte aber untersagte. Gegen diesen Beschluss will der Bonner Konzern nun Widerspruch einlegen.
Reduzierte Übertragungsqualität verstößt gegen Netzneutralität
So erklärt Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann: „StreamOn kann weiterhin von der Telekom angeboten werden.“ Anpassungen bei der Ausgestaltung wären aber im Sinne der Nutzer notwendig.
StreamOn muss dem Roam-Like-At-Home-Prinzip entsprechen und Kunden muss Videostreaming in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung stehen.
Jochen Homann, Bundesnetzagentur-Präsident
Ein Aspekt betrifft die reduzierte Übertragungsqualität der Video-Streams bei den MagentaMobil-L-Tarifen. Bei dieser StreamOn-Variante werden die Videos nur in SD-Qualität übertragen, wofür es nach Ansicht der Bundesnetzagentur aber keinen technischen Grund gibt. Daher verstoße diese Option gegen die Netzneutralität, weil die Telekom den Datenverkehr nicht gleichbehandelt.
„Das Verbot der Drosselung von Videostreaming sichert nicht nur die Vielfalt des Internets, sondern stärkt auch die Anbieter von Videostreaming-Diensten, die auf höherauflösende Inhalte setzen“, so Homann. Die übrigen MagentaMobil-Tarife sowie die Tarife für MagentaEins-Kunden sind von dem Beschluss nicht betroffen.
Handlungsbedarf besteht auch bei der Roaming-Ausnahme. Anders als in Deutschland wird der StreamOn-Traffic im EU-Ausland auf das Inklusivvolumen angerechnet. Das ist laut der Bundesnetzagentur aber nicht mit der EU-Verordnung vereinbar. Grundsätzlich müsse das Roam-Like-At-Home-Prinzip für alle Tarife gelten, die Roaming im EU-Ausland ermöglichen.
Zeit hat die Telekom nun bis Ende März, um StreamOn zu überarbeiten. Geschieht das nicht fristgerecht, droht ein Zwangsgeld. Allerdings ist die Entscheidung der Bundesnetzagentur noch nicht rechtskräftig.
Mehr Rechte für Partnerdienste
Anpassungen bei den Bedingungen für die Partnerdienste habe die Telekom derweil schon mit einer überarbeiteten AGB umgesetzt, die ab dem 1. März 2018 in Kraft treten soll. Demnach können dann auch Privatpersonen und Streaming-Anbieter, die gleichzeitig eine Download-Funktion anbieten, offiziell bei StreamOn teilnehmen. Bislang war das untersagt, wurde von der Telekom in der Praxis aber ohnehin schon anders gehandhabt, so die Bundesnetzagentur.
Telekom muss bis März nachbessern, kündigt aber Widerspruch an
Auf den ersten Beschluss der Bundesnetzagentur hatte die Telekom mit einer Stellungnahme reagiert, um auf diese Weise die Regulierungsbehörde nochmals umzustimmen. Das scheiterte zwar, bedeutet aber nicht, dass der Konzern nun klein beigibt. Stattdessen will man das Teilverbot juristisch anfechten.
So erklärte ein Telekom-Sprecher auf Anfrage von ComputerBase: „Die heutige Entscheidung richtet sich klar gegen die Interessen der Kunden, weil die wirtschaftliche Grundlage für ein kostenloses Angebot in Frage gestellt wird.“ Von ihrer derzeitigen Rechtsauffassung will die Telekom daher nicht abweichen und kündigt einen Widerspruch an. „Mit dem Beschreiten des Rechtsweges werden wir dafür kämpfen, dass unsere Kunden StreamOn weiterhin – und auch während der rechtlichen Klärung - nutzen können.“
Dabei verweist die Telekom erneut auf die Popularität des Angebots. Mehr als 700.000 Kunden würden mittlerweile StreamOn nutzen, wöchentlich kämen rund 20.000 hinzu. Und auch von den Partnerdiensten habe es noch keine Beschwerden gegeben.
Vorerst werde sich für Kunden und Partner also nichts ändern. Was passiert, wenn der Beschluss der Bundesnetzagentur bestehen bleibt, lässt sich aber noch nicht sagen. Aktuell bewertet die Telekom noch, wie eine Umsetzung aussehen könnte.
Neben StreamOn prüft die Bundesnetzagentur auch Vodafone Pass
Bei den Zero-Rating-Angeboten ist die Telekom mit StreamOn zwar Vorreiter, Vodafone hat mit Pass aber bereits nachgelegt. Allerdings prüft die Bundesnetzagentur auch diese Option. Der Ausgang des Verfahrens ist noch offen.
Überschattet wird der Streit um die Netzneutralität derzeit aber von dem Beschluss der amerikanischen Regulierungsbehörde FCC. Die hat gestern entschieden, die Vorschriften zur Netzneutralität zu streichen.