Innenministerium: Keine Total-Überwachung beim digitalen Lauschangriff

Andreas Frischholz
29 Kommentare
Innenministerium: Keine Total-Überwachung beim digitalen Lauschangriff
Bild: nolifebeforecoffee | CC BY 2.0

Das Innenministerium wolle zwar die Rechtsgrundlage für den Lauschangriff überarbeiten, eine Total-Überwachung sei aber nicht geplant, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Private Computer und Tablets sowie smarte Lautsprecher wie Alexa sollen nicht als Überwachungsinstrumente missbraucht werden.

Innenministerium: Es geht ausschließlich um Alarmsysteme

Es geht nicht um eine Total-Überwachung, es geht nicht um die Ausweitung von Online-Durchsuchungen und Quellen-Telekommunikationsüberwachungen“, erklärte der Innenministerium-Sprecher Johannes Dimroth in einem Twitter-Video. Ebenso wenig sollen Behörden dadurch auf Laptops, Computer oder Smart-TVs zugreifen können. Bei all dem handele es sich um „informationstechnische Systeme“, die das Gesetz nicht betreffe.

Vielmehr gehe es darum, dass Ermittlungsbehörden die Überwachungsmaßnahmen bei einem sogenannten Lauschangriff nicht mehr umsetzen können, weil sie an den modernen Alarmsystemen scheitern. Das gelte vor allem für Wohnungen und Autos. „Hier möchte man zukünftig, dass die Hersteller der Polizei helfen“, so Dimroth.

So soll sichergestellt werden, dass Polizei und Geheimdienste die bestehenden gesetzlichen Befugnisse auch umsetzen können. Und das sei weiterhin nur bei „Schwerstkriminalität“ sowie nach einer richterlichen Anordnung möglich.

Netzaktivisten bleiben skeptisch

Von den Plänen des Innenministeriums hatte Ende letzter Woche das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine Beschlussvorlage für die Innenministerkonferenz der Länder berichtet. Konkret geht es um die rechtliche Grundlage für den Lauschangriff, also etwa das Überwachen von Verdächtigen mit Wanzen in der Wohnung oder dem Auto. Das entsprechende Gesetz soll demnach um den „Einsatz technischer Mittel gegen Einzelne“ erweitertet werden, was auch eine Auskunfts- und Mitteilungspflicht für Hersteller umfasst.

Da die Formulierung „technikoffen“ ist, interpretierte das Redaktionsnetzwerk Deutschland den Entwurf dahingehend, dass nicht nur Anbieter von Sicherheitssystemen, sondern auch private Computer, Tablets oder Smart-Home-Geräte betroffen sind. Behörden könnten demnach die Mikrofone von Smart-Home-Geräten als Wanze nutzen. Netzaktivisten und IT-Verbände befürchteten zudem die Einführung von Hintertüren, die Behörden einen umfassenden Zugang gewähren könnten.

Solche Pläne wurden nun vom Innenministerium dementiert, Netzaktivisten bleiben aber skeptisch. Was genau das Innenministerium nun plane, verrate auch der Twitter-Beitrag nicht, heißt es in einer Analyse von Netzpolitik.org. Klarheit über die Maßnahmen bringe letztlich erst der finale Text, den die Innenminister der Länder beschließen wollen.