Geplante Obsoleszenz: Klage wegen iPhone-Drosselung in Frankreich
Verärgerte Käufer, umfangreiche Sammelklagen in den USA, eine Entschuldigung und vergünstigter Akkuwechsel und nun auch noch eine Klage in Frankreich – die Taktreduzierung des SoC älterer iPhones mit gealtertem Akku sorgt für immer mehr Ärger für Apple.
Geplante Obsoleszenz in Frankreich unter Strafe
Die sogenannte geplante Obsoleszenz, das heißt das bewusste Integrieren von Sollbruchstellen und Komponenten, die zu einem vorzeitigen Verschleiß von Produkten führen, steht in Frankreich nämlich unter Strafe. Seit 2015 ist die geplante Obsoleszenz in Frankreich per Gesetz verboten. Wer dennoch die Lebensdauer von Produkten bewusst reduziert, um Kunden zum Neukauf zu zwingen, muss in Frankreich mit bis zu zwei Jahren Haft und einer Strafe von bis zu 300.000 Euro und fünf Prozent des Jahresumsatzes rechnen.
iPhone-Drosselung wird als geplante Obsoleszenz gesehen
Im Zuge der jüngsten Erkenntnisse zur absichtlichen und geplanten Leistungsreduzierung älterer iPhones bei gealtertem Akku hat nun die französische Konsumentenschutzvereinigung HOP (Halte à l’Obsolescence Programmée – Stopp der geplanten Obsoleszenz) Klage gegen Apple eingereicht. Sie wirft Apple vor, mit diesem Vorgehen gegen das französische Gesetz zu verstoßen und eine geplante Obsoleszenz herbeigeführt zu haben, da die iPhones von Käufern ohne deren Wissen oder Einverständnis deutlich langsamer wurden, was die Lebensdauer der Smartphones reduziert und die Benutzer zum Neukauf bewegt haben könnte.
„Alles ist darauf ausgerichtet, dass sich Konsumenten ein neues Smartphone kaufen müssen“, so Laetitia Vasseur von HOP. „Wenn der Preis für ein neues Smartphone 1.200 Euro beträgt und damit höher als der SMIC (Anm. d. Red.: Salaire minimum interprofessionnel de croissance, gesetzlich festgelegter Mindestlohn in Frankreich) ist, sind diese Praktiken unakzeptabel und müssen bestraft werden.“, so Vasseur weiter. Es sei die Mission der HOP die Konsumenten und die Umwelt vor dieser von Apple organisierten Verschwendung zu bewahren.
HOP klagt bereits gegen Epson
HOP hatte zuletzt bereits eine Klage gegen Epson in Frankreich wegen geplanter Obsoleszenz angestrebt, die zu Ermittlungen und einem Verfahren gegen Epson geführt hat. Die Klage gegen Epson ist der erste Fall, bei dem sich Behörden tatsächlich mit der geplanten Obsoleszenz auseinandersetzen müssen. Epson bestreitet die vorgebrachten Vorwürfe.