Lauschangriff: Keine Pflicht für Hintertüren geplant
Als sich die Innenminister auf der Konferenz Ende dieser Woche trafen, war auch die geplante Neuregelung für den Lauschangriff ein Thema. Bundesminister Thomas de Maizière (CDU) versuchte zu beruhigen. Hersteller von Sicherheitssystemen sollen nicht verpflichtet werden, Hintertüren in die Produkte einzubauen.
Mithilfe nur im Einzelfall
Erneut schilderte de Maizière, im Jahr 2016 habe es 25 Fälle gegeben, in denen Ermittler zwar einen Gerichtsbeschluss hatten, um das Auto eines Verdächtigen zu verwanzen. In der Praxis sei der Versuch aber gescheitert. Das Problem war in den meisten Fällen eine Warn-SMS, die das Auto an den Besitzer sendet.
Und genau diese Notfall-SMS soll im Einzelfall unterbunden werden, wenn Ermittler ein Auto verwanzen wollen, erklärte ein Referent gegenüber Heise Online. Eine allgemeine Sicherheitslücke, die auch Diebe ausnutzen können, sollen die Hersteller demnach auf keinen Fall einbauen müssen.
So erklärte de Maizière auf der Abschlusspressekonferenz, es gehe nicht um eine Ausweitung der Überwachung. Stattdessen soll lediglich sichergestellt werden, dass Polizeibehörden die bestehenden Befugnisse auch umsetzen können.
Angst vor einer Hintertüren-Pflicht
Der Vorstoß des Innenministeriums hatte in den letzten Wochen für massive Kritik gesorgt. Bei dem Beschluss geht es um den sogenannten Lauschangriff. Das Gesetz erlaubt Polizei und Geheimdiensten, die Wohnungen und Autos von Verdächtigen akustisch zu überwachen.
Als erstes berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) von den Plänen. Aufgrund vage formulierter Passagen über den „Einsatz technischer Mittel gegen Einzelne“ sowie einen „technikoffenen“ Ansatz befürchtete man zunächst, es könnten auch private Geräte wie Laptops, Smartphones oder Smart-TVs betroffen sein. Sowohl Netzaktivisten als auch Wirtschaftsverbände warnten daher vor der Einführung von Hintertüren.
Das Innenministerium dementierte zwar umgehend, eine Total-Überwachung wäre nicht geplant, es gehe nur – wie oben erwähnt – um eine Mithilfe bei Einzelfällen und keine Pflicht für Hintertüren. Doch die Skepsis bleibt, insbesondere der „technikoffene“ Ansatz weckt Zweifel.
Entscheidend wird daher am Ende sein, wie präzise der Gesetzestext letztendlich wirklich ausfällt.