Mining-Grafikkarten: PNY behält sich Ablehnung der Garantie vor

Robert McHardy
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Mining-Grafikkarten: PNY behält sich Ablehnung der Garantie vor
Bild: PNY

Der Grafikkarten-Hersteller PNY behält sich vor, Grafikkarten, die für das Mining von Kryptowährungen oder ähnlichen Aktivitäten genutzt wurden, von der Garantie auszuschließen. Zuerst hatte der Hersteller die Garantie für alle nicht-professionellen Grafikkarten gestrichen, diesen Schritt jedoch wieder rückgängig gemacht.

Die exzessive Nutzung von Grafikkarten für das Generieren („Mining“) von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum ist nicht nur Spielern, die dadurch mit höheren Preisen und geringer Verfügbarkeit geplagt werden, sondern auch Herstellern, die Garantie auf die im Dauerbetrieb verwendeten Grafikkarten geben, ein Dorn im Auge.

Wie ComputerBase-Mitglied „anexXEnde November auffiel, entschied sich PNY zu einem drastischen Schritt: Die Garantie für Grafikkarten wurde komplett gestrichen. Auf eine folgende Bitte um Stellungnahme von PNY erfolgte zuerst keine Antwort und inzwischen der Hinweis, dass PNY sich zu den geänderten Garantiebedingungen nicht äußern wird.

Due to the significant increase of inappropriate use of GEFORCE GTX graphic cards in applications such as (but not limited) cryptocurrencies mining, data mining, mining farms, PNY is not able to provide a warranty on those products

PNY-Garantiebedingungen zu Grafikkarten, Stand 21.11.2017

In den aktuellen Garantiebedingungen (Stand 22.12.2017) ist der Hersteller wieder etwas zurückgerudert: Statt pauschal alle Grafikkarten auszuschließen, behält sich der Hersteller vor, Grafikkarten, die für das Mining von Kryptowährungen oder ähnlichen Aktivitäten genutzt wurden, im Garantiefall abzulehnen.

3 Years: Due to the significant increase of inappropriate use of GEFORCE GTX graphic cards in applications such as (but not limited) cryptocurrencies mining, data mining, mining farms, PNY reserves the right to not accept a return under warranty

PNY-Garantiebedingungen zu Grafikkarten, Stand 22.12.2017

Mit Inno3D ist bereits ein anderer Hersteller dazu übergegangen, sich vorzubehalten, für Mining verwendete Grafikkarten von der Garantie auszuschließen. In diesem Fall wird der Kunde über einen Sticker auf der Verpackung darüber informiert, da der Hersteller keine Garantiebedingungen online bereitstellt.

Einige Fragen bleiben offen

Es bleibt offen, wie der Hersteller feststellen möchte, ob eine Grafikkarte im Dauerbetrieb für Anwendungen abseits von Gaming verwendet wurde, und welche nicht aufgelisteten Aktivitäten ebenfalls zum Ausschluss der Garantie führen können. Zudem ist unklar, wie der Hersteller mit vor der Änderung der Garantiebedingungen verkauften Grafikkarten verfährt, wenn diese für Kryptowährungs-Mining genutzt wurden.

Den Artikel „Grafikkarten: Garantiebedingungen von Abwicklung bis Kühlerwechsel“ hat ComputerBase angepasst. Die Redaktion wird die weiteren Hersteller in den nächsten Tagen ebenfalls kontaktieren und den Artikel an geänderte Bedingungen anpassen.

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  • Robert McHardy E-Mail X
    … entwickelt hauptberuflich KI-Systeme und beschäftigt sich auf ComputerBase mit Hardware und Software vergangener Tage.
Quelle: Eigene

Ergänzungen aus der Community

  • Helge01 22.12.2017 20:45
    Wieso habe ich dann bei Apple nur 1 Jahr? Ich lebe in der Schweiz und es wird jedesmal darauf hingewiesen. Ist dann legal wenn man den Kunden darauf aufmerksam macht?
    "DcJ, post: 20761588
    Weil, wie so oft, Gewährleistung und Garantie durcheinander gehauen wird.

    Garantie -> freiwillige Leistung vom Hersteller

    Gewährleistung -> vom Gesetzgeber festgelegt und muss der Händler erbringen, nach 6 Monaten Beweislastumkehr und man muss beweisen, dass der Fehler von Anfang an vor lag. Das ist aber in der Regel nicht möglich und es wird die Kulanz vom Händler mit einem Anrecht darauf verwechselt. ;)