PayPal: Zahlungsdienst wegen unverständlicher AGB abgemahnt
Laut einem Bericht der WAZ hat die Verbraucherzentrale Bundesverband den Zahlunsgdienstleister PayPal aufgrund seiner umständlich formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt. Die Verbraucherschützer stören sich vor allem an der Länge der formulierten Geschäftsbedingungen.
Diese sollen in ausgedruckter Form einen Umfang von 80 DIN-A4-Seiten besitzen, was einer Länge von rund 24 Metern entspricht. „Das ist aus Verbrauchersicht unzumutbar und muss geändert werden‟, stellt Verbraucherschützerin Carola Elbrecht, Rechtsreferentin für den Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), klar.
Für Kunden unverständlich
Weiter führen die Verbraucherschützer auf, dass AGB von PayPal aus mehr als 20.000 Wörtern in über 1.000 Sätzen formuliert sind, von denen der längste 111 Wörter zählt. Bei einer durchschnittlichen Lesegeschwindigkeit von 250 Wörtern pro Minute würde ein komplettes Lesen des Textes rund 80 Minuten in Anspruch nehmen – ein direktes Verstehen des Geschriebenen vorausgesetzt. Auf einem Smartphone müssten Leser den Text zudem bis zu 330 Mal scrollen.
Die Kritik des VZBV ist durchaus berechtigt, denn die Geduld zum Lesen von AGB ist bei den Kunden mehr als begrenzt: Dem Bericht zufolge nehmen sich laut Meinungsumfragen Kunden selbst für Datenschutzerklärungen gerade einmal fünf Minuten Zeit, um diese zu lesen.
PayPal zur Unterlassung aufgefordert
Mit seinen AGB würde PayPal nicht nur gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz der Transparenz verstoßen, die Verbraucherschützer sehen ebenso einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht als erfüllt. Laut Elbrecht besteht bei dem Vorgehen von PayPal „eine spürbare Benachteiligung der Verbraucherinteressen‟.
Daher hat die Verbraucherzentrale Bundesverband PayPal bis Ende Februar zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und somit zu einer verbrauchergerechten Änderungen der AGB aufgefordert.
Keine Stellungnahme des Zahlungsdienstes
Dass der Dienstleister für die Ausführungen der Vertragsbedingungen etwas mehr Platz benötigt als manch anderes Unternehmen, dürfte klar sein – als eingetragene Bank müssen in diesen unter anderem über Zahlungsbedingungen, Fristen, Gebühren oder Haftungsfragen aufgeklärt werden.
PayPal selbst wollte sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu den Vorwürfen nicht äußern. Unternehmenssprecherin Sabrina Winter gab lediglich an, die Angelegenheit prüfen zu wollen.
Verbesserungen in den letzten Jahren
Aufgrund des konsequenten Vorgehen seitens der Verbraucherschützer hat sich die Situation für Verbraucher im Bezug auf undurchsichtige AGB in den letzten Jahren deutlich verbessert – Handlungsbedarf besteht jedoch nach wie vor, denn bisher konnten unübersichtliche AGB gerichtlich noch nicht verhindert werden.
Das Bundesjustizministerium hat sich der Problematik bereits angenommen, bisher allerdings ohne Gesetzesinitiativen. Eine Lösung könnte die bereits existierende Empfehlung des Ministeriums im Bezug auf Datenschutzerklärungen darstellen: Bereits jetzt folgten einige Unternehmen dem Vorschlag, ihre Bedingungen übersichtlich auf einer Seite, sogenannten „One-Pagern‟, darzustellen, welche von den Nutzern komfortabel gelesen und aufgrund der einfachen Formulierung auch direkt verstanden werden können.