Urheberrecht: EU streitet um Upload-Filter
Upload-Filter sind eines der heißen Themen bei der europäischen Urheberrechtsreform, deren Verhandlungen in der nächsten Woche in die finale Phase übergehen. Das EU-Parlament selbst diskutiert derzeit noch, ob eine entsprechende Klausel aufgenommen wird. Netzaktivisten warnen vor dem Instrument.
Das Ziel der Upload-Filter ist grundsätzlich, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte schon blockiert werden, wenn Nutzer der sozialen Medien sie hochladen wollen. Nötig ist dafür eine Früherkennung, daher müssten die Plattformen Datenbanken mit entsprechenden Inhalten anlegen. Ganz neu ist das in Europa nicht. Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube betreiben bereits seit 2016 eine gemeinsame Datenbank, um Terror-Propaganda frühzeitig zu erkennen.
Neuer Vorschlag befeuert Streit
In der Debatte rund um die EU-Urheberrechtsreform spielen Upload-Filter für rechtlich geschützte Inhalte schon seit Monaten eine Rolle. Kurz vor Torschluss sorgte nun noch einmal der EU-Abgeordnete Axel Voss (CDU) für Aufsehen. Er ist Berichterstatter des EU-Parlaments für die Reform und hat einen Vorschlag eingebracht, der praktisch die Pflicht für Upload-Filter enthält und über den bereits nächste Woche abgestimmt werden soll.
Von den Plänen berichtete zunächst die EU-Abgeordnete Julia Reda (Piraten). Der Vorschlag (PDF) besagt demnach im Kern: Plattformen (Webseiten und Apps), die Uploads der Nutzer ermöglichen, müssen Lizenzen für die Inhalte erwerben. Außerdem sind sie direkt verantwortlich für die Aktivitäten der Nutzer und müssen daher verhindern, dass Nutzer eine „signifikante Menge“ an Inhalten hochladen, die Rechteinhaber zuvor als geschützt markiert haben.
All platforms hosting and providing public access to “significant amounts” of user-uploaded content have to prevent copyrighted content that rightsholders have identified from being uploaded in the first place.
EU-Abgeordnete Julia Reda, Zusammenfassung des Vorschlags
Die Konsequenz wäre also: Soziale Netzwerke, die Uploads der Nutzer ermöglichen, müssten Upload-Filter errichten. Wie Netzpolitik.org berichtet, ist dem Vorschlag von Voss zufolge nur dann ein Verzicht möglich, wenn die Anbieter umfassende Lizenzabkommen mit den Rechteinhabern abschließen. Umsetzbar ist das aber in der Regel nur für große Plattformen wie Facebook oder Google (YouTube). Kleinere Dienste sowie gemeinnützige Projekte wie Wikipedia müssten demnach aber die Filter errichten.
Kritik: Upload-Filter sind kein adäquates Mittel
Der Vorschlag sorgte nun erneut für Aufsehen, Netzaktivisten und Bürgerrechtler protestieren bereits, die Kritik fällt deutlich aus. So heißt es etwa in einer Stellungnahme der Digitalen Gesellschaft: Upload-Filter bedeuten „nicht nur, dass künftig sämtliche von Nutzerinnen und Nutzern hochgeladenen Inhalte automatisiert überwacht werden müssen; es bedeutet auch, dass Grundrechte wie die Meinungs- und Informationsfreiheit empfindlich eingeschränkt oder sogar ausgehöhlt werden können“.
Zumal Filter auch nicht tadellos arbeiten würden. So bestehe etwa die Gefahr, dass urheberrechtlich geschütztes Material im Rahmen von Zitaten und Satiren bereits erkannt und gesperrt würde, obwohl die Verwendung eigentlich legal wäre. Ebenso befürchtet werden Konsequenzen für die Meme-Kultur im Internet und es bestehe das Risiko, dass Upload-Filter noch auf andere Inhalte erweitert werden, wenn die entsprechende Infrastruktur erst einmal implementiert wurde.
Entscheidung könnte nächste Woche fallen
Wie genau es nun mit dem Vorschlag von Voss weitergeht, wird sich nächste Woche entscheiden. Dann steht die Abstimmung im verantwortlichen Ausschuss im EU-Parlament an, sofern es nicht noch einmal Änderungen am Zeitplan gibt. Und selbst wenn der Vorschlag dann bewilligt wird, stehen noch die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission sowie den Vertretern der Mitgliedsstaaten im EU-Rat an.
Die Bundesregierung lehnt Upload-Filter im Übrigen ab. So heißt es im Koalitionsvertrag der – vielleicht – zustande kommenden Großen Koalition, solche Maßnahmen seien unverhältnismäßig.