Facebook-Gerichtsurteil: Datenaustausch-Verbot mit WhatsApp bleibt bestehen

Andreas Frischholz
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Facebook-Gerichtsurteil: Datenaustausch-Verbot mit WhatsApp bleibt bestehen

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Facebook darf weiterhin keine Nutzerdaten mit WhatsApp austauschen. Das Verbot des Hamburger Landesdatenschutzbeauftragten bleibt damit weiterhin rechtskräftig.

In dem Urteil (AZ: 5 Bs 93/17) geht es erneut um die Frage, ob die von WhatsApp im August 2016 eingeholten Einwilligungen ausreichen, um Nutzerdaten an den Mutterkonzern Facebook zu übermitteln. Datenschützer wie der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar warfen WhatsApp vor, dass Nutzer zwar den neuen Bedingungen selbst zustimmen mussten. Da das aber die Voraussetzung war, um den Messenger-Dienst weiter nutzen zu können, hätten sie praktisch keine Wahl gehabt.

Eine Frage der Abwägung

Erlassen wurde daher ein Datenaustausch-Verbot, gegen das Facebook per Eilantrag klagte. Vor dem Verwaltungsgericht Hamburg musste das soziale Netzwerk allerdings im April 2017 eine Niederlage einstecken. Und nun bestätigte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht dieses Urteil.

Zur Begründung erklärten die Richter, es sei weiterhin offen, ob die beanstandete Untersagungsverfügung rechtmäßig sei. Unklar sei insbesondere noch, ob bei diesem Fall überhaupt deutsches Datenschutzrecht gilt, da Facebook den Europa-Sitz in Irland hat. Dementsprechend fraglich ist daher auch das Vorgehen der Hamburger Datenschützer.

Nichtsdestotrotz wird die Verordnung als nicht „offensichtlich rechtswidrig“ eingestuft, da die von WhatsApp eingeforderten Einwilligungen voraussichtlich nicht dem deutschen Datenschutzrecht entsprechen würden. „Die vor diesem Hintergrund vorzunehmende Interessenabwägung führe zu einem Überwiegen der Interessen deutscher WhatsApp-Nutzer am Schutz ihrer personenbezogenen Daten“, heißt es daher in der Mitteilung des Hamburger Oberverwaltungsgerichts.

Kein Ende in Sicht

Beim Streit um Facebooks Austausch von Nutzerdaten mit WhatsApp ist also nach wie vor kein Ende in Sicht. Angekündigt wurde der Schritt im August 2016. Wie aus dem Urteil vom letzten Jahr hervorging, soll WhatsApp die Telefonnummer, Geräteinformationen, eine „Zuletzt-Online“-Angabe sowie das Anmeldedatum an Facebook übermitteln. Verwenden will Facebook die Informationen für „Network/Security“, „Business Intelligence Analytics“ und „Facebook Ads/Products“.

Verbunden war die Ankündigung von Anfang an aber mit scharfer Kritik. Insbesondere, weil WhatsApp bei der Übernahme noch verkündete, so etwas werde nicht passieren. Daher haben nicht nur Daten- und Verbraucherschützer rechtliche Mittel eingelegt. Auch die EU-Kommission prüft die Fusion zwischen Facebook und WhatsApp nochmals.

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