AMD und Intel: CPU-Garantie gilt auch bei Kühlern von Drittanbietern
Dass AMD auf einer Support-Seite zunächst geschrieben hatte, dass grundsätzlich die Garantie verloren geht, wenn ein anderer CPU-Kühler als der von AMD eingesetzt wird, sorgte für Aufregung. Jetzt wurde die Formulierung geändert. Kühler von Drittanbietern können ohne Garantieverlust eingesetzt werden. Bei Intel ist es genauso.
Bleibt die Garantie, wenn ein anderer statt des Boxed-Kühlers verwendet wird?
Auf die entsprechende Support-Seite von AMD hatte der reddit-Nutzer zornyan aufmerksam gemacht. In der ursprünglichen Fassung hatte AMD die Frage, ob die Garantie für einen AMD-Prozessor in der Boxed-Version (PIB) immer noch gilt, wenn ein anderer als der in der Box enthaltene Kühler verwendet wird, klar mit Nein beantwortet (siehe Screenshot weiter unten). Dies sorgte für Diskussionen und Verwirrung.
Auf reddit hatte AMDs leitender Produktmanager James Prior bereits vorgestern die Wogen geglättet und erklärt, dass die FAQ fünf Jahre alt sei und in Kürze ein Update erfahren werde, das die Sache aufkläre.
AMD sagt nun: Ja, die Garantie bleibt, wenn...
Nun ist die aktualisierte Fassung der FAQ online. Und statt des „Nein“ steht nun ein „Ja“ unter Vorbehalt gewisser Bedingungen. Laut AMD bleibt die Garantie beim Einsatz eines alternativen CPU-Kühlers erhalten, sofern dieser „bei ordnungsgemäßer Installation und Verwendung den Betrieb des AMD-Prozessors gemäß den öffentlich verfügbaren Spezifikationen von AMD unterstützt“. Im weitesten Sinne dürfte damit gemeint sein, dass der Kühler die für den Prozessor spezifizierte Wärmeverlustleistung (TDP) bewältigen kann und natürlich physisch kompatibel zur Plattform ist. Sollte der Kühler von AMD als nicht leistungsfähig genug befunden werden oder nachweislich zum Ausfall des Prozessors beigetragen haben, erlösche die Garantie.
Die neu formulierten Bedingungen sind auch auf der Support-Seite zu den Garantiebedingungen für PIB-Modelle von AMD nachzulesen.
Auf Nachfrage von ComputerBase hat AMD bestätigt, dass diese Bedingungen grundsätzlich auch für Prozessoren gelten, die als Tray-Version ohne einen Kühler von AMD angeboten werden.
Bei Intel ist es genauso
Die Redaktion hatte nicht nur AMD bezüglich der Thematik kontaktiert, sondern auch bei Intel eine Anfrage zu dem Thema gestellt. In einem alten Beitrag im Support-Forum von Intel wurde die Frage, ob die Nutzung eines alternativen Kühlers die Garantie nichtig macht, nämlich von einem Intel-Mitarbeiter bejaht. Doch dieser Stand ist ebenso veraltet.
Statt einer offiziellen Stellungnahme erreichten die Redaktion vorerst Stichpunkte von Intel, demzufolge die Garantie beim Einsatz eines alternativen Kühlers nicht zwangsläufig erlischt. Der Tenor ist der gleiche wie nun bei AMD: Solange der Alternativkühler die Spezifikationen erfüllt, bleibt die Garantie bestehen. Letztlich habe der Hersteller des alternativen Kühlers dafür Sorge zu tragen, dass die Richtlinien eingehalten werden.
Am Ende gilt es zu erwähnen, dass es für die CPU-Hersteller bei einem Garantiefall praktisch unmöglich ist, zu prüfen, ob der Nutzer einen anderen Kühler als den vom Hersteller mitgelieferten verwendet hat. Nur hatten die veralteten und nicht mehr gültigen Aussagen der Hersteller im Grunde den Einsatz von alternativen Kühlern grundsätzlich untersagt, was hier und dort für Empörung sorgte.