EU-Datenschutz: Google plant Werbung ohne personalisiertes Targeting
Am 25. Mai erfolgt der Startschuss für die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Neben Facebook müssen daher noch weitere Unternehmen wie Google die Datenverarbeitung umstellen. Der Suchmaschinenbetreiber hat nun angekündigt, teils auch auf unpersonalisierte Werbung zu setzen.
So hat Google in einer Mitteilung an Werbepartner erklärt, dass diese, falls notwendig, eine Einwilligung der Nutzer einholen müssen, um persönliche Daten auswerten zu können, berichtet W&V. Neu ist dies allerdings nicht, denn die Richtlinie ist bereits jetzt weltweit Bestandteil der meisten Verträge für Google Anzeigen- und Analyseprodukte. Zudem müssen Nutzer darüber informiert werden, dass sie auch das Recht haben, ihre Daten löschen zu lassen.
Werbeangebot ohne personalisiertes Targeting
Dies ist nötig, um die Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen. Um Alternativen zu haben, will Google aber noch ein Werbeangebot entwickeln, bei dem Nutzerdaten nicht wie gehabt mittels Cookies erfasst werden. Von einem vollständigen Verzicht auf personalisiertes Targeting ist dabei die Rede. Die Anzeigen würde Google dann laut W&V vermutlich basierend auf dem inhaltlichen Kontext einer Website schalten.
Allein dass so ein Angebot geschaffen werde, zeige aber schon, wie weitreichend die neuen Vorgaben sind. Denn Werbetreibende rechnen damit, dass der Preis von nicht personalisierter Werbung um 30 bis 40 Prozent sinkt. Und ausgleichen lasse sich das nur, wenn mehr Anzeigen geschaltet werden. Wie genau Google die Vorgaben umsetzen wird, ist bis dato aber noch offen.
Verschärfte Regeln mit Blick auf die E-Privacy-Verordnung
Google geht laut dem W&V-Bericht dabei sogar noch weiter, als es im Sinne der DSGVO eigentlich erforderlich wäre. So will sich der Konzern offenbar auch für die E-Privacy-Verordnung wappnen, die eine sichere Kommunikation im Netz gewährleisten soll. Diese wird zwar noch verhandelt, absehbar sind aber bereits Regeln, durch die Tracking-Cookies ebenfalls nur noch durch bestimmte Voraussetzungen zulässig sind.