Überwachung: Grüne wollen Details zum Staatstrojaner einklagen
Die Grünen sind verärgert, dass die Bundesregierung beim Staatstrojaner mauert. Selbst in einer Antwort auf eine kleine Anfrage im Bundestag hält sich das zuständige Bundesinnenministerium bedeckt, Details könnten wegen „staatsschutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen“ nicht genannt werden. Nun drohen die Grünen mit einer Klage.
In der Anfrage wollte die Grünen-Bundestagsfraktion grundsätzlich wissen, wie der aktuelle Stand bei der Entwicklung des Staatstrojaners ist und inwieweit externe Firmen eingebunden sind. Außerdem befragte man die Bundesregierung noch zur Rechtsgrundlage sowie den Sicherheitslücken, die ausgenutzt werden, um die Trojaner in die Systeme von Verdächtigen einzuschleusen.
Bundesregierung will keine Informationen preisgeben
In einem Antwortschreiben vom 26. März, das der Welt vorliegt, geht die Bundesregierung allerdings nicht genau auf diese Fragen ein. So heißt es lediglich, die Überwachungssoftware werde „in Abhängigkeit von der operativen Bedarfslage kontinuierlich weiterentwickelt“. Überprüft wurde es von der Bundesdatenschutzbeauftragten, ansonsten müsse das parlamentarische Informationsrecht in diesem Fall aber hinten anstehen.
Denn beim Staatstrojaner seien „schutzwürdige Interessen des Staatswohls betroffen“. Was die Antwort stattdessen enthält, ist ein Kampf um den Begriff. So wäre der Begriff „Trojaner“ für staatliche Überwachungssoftware völlig falsch, ebenso wenig sei diese ein Spionage-Werkzeug. Vielmehr sei es ein legales Werkzeug, das Behörden legal einsetzen, erklärte das Innenministerium laut dem Welt-Bericht in mehreren Passagen der Antwort.
Für die Grünen ist das nicht hinnehmbar. Zumal die Bundesregierung schon bei einer kleinen Anfrage der Linken im Januar ähnlich reagierte. Deswegen droht der Grünen-Netzpolitiker und Fraktionsvize Konstantin von Notz nun mit einer gerichtlichen Prüfung. „Die Nichtbeantwortung mehrerer Fragen ist eine Frechheit gegenüber den Bürgern dieses Landes, die ein Anrecht auf ordnungsgemäße Kontrolle der Regierung hat“, so von Notz.
Streit um Staatstrojaner geht weiter
Somit geht der Streit um den Einsatz des Staatstrojaners also weiter. Im letzten Sommer hatte die alte Große Koalition eine neue Rechtsgrundlage noch kurz vor Ende der Legislaturperiode durch das Parlament gebracht. Sicherheitsbehörden haben seitdem weitergehende Rechte, um etwa verschlüsselte Messenger-Dienste mittels der Quellen-TKÜ zu überwachen oder das System eines Verdächtigen bei einer Online-Durchsuchung vollständig zu infiltrieren.
Viele Punkte sind aber noch unklar. Dazu zählt insbesondere der Umgang mit Sicherheitslücken. Das Kernproblem ist: Inwieweit darf ein Staat bestehende Sicherheitslücken ausnutzen, die im Endeffekt auch Kriminelle missbrauchen können. Dieses Thema war auch entscheidend beim Start der neuen Entschlüsselungsbehörde Zitis, die im August 2017 die Arbeit aufnahm. Eine finale Antwort steht aber immer noch aus.