Kanadischer Gerichtsbeschluss: Google muss Links weltweit aus dem Index nehmen
Der Supreme Court of British Columbia sorgt mit einem Urteil für Aufsehen: Laut den Richtern soll Google Links auf bestimmte Webseiten der Firma Datalink Technologies weltweit aus dem Index löschen – auch wenn diese Anordnung gegen geltendes US-Recht verstößt und der Suchmaschinenspezialist eher ein unbeteiligter Dritter ist.
Jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen
Vorausgegangen war ein Rechtsstreit rund um den Netzwerkspezialisten Datalink Technologies, der ein Netzwerk-Tool mit dem Namen GW1000 vertreibt, welches unter anderem speicherprogrammierbare Steuerungen mit Ethernet-Netzen verbindet.
Ein Unternehmen in Kanada sah in dem Gerät eine Kopie seiner Technologie und verklagte Datalink daher 2011. Infolgedessen konnte der Kläger 2014 einen Erfolg für sich verbuchen: Google musste auf richterliche Anordnung alle Verweise auf Datalink bezüglich des Produktes aus seinem weltweiten Index löschen. Dies wurde im Laufe der Zeit vom übergeordneten Appeals Court und schließlich im Juni des letzten Jahres vom Supreme Court of Canada bestätigt.
Da es sich bei der Anweisung laut kanadischem Recht lediglich um eine einstweilige Verfügung handelt, hätte Google eine Abänderung der Zensurverfügung beantragen können. Dazu hätte Google zunächst vorweisen müssen, dass das Befolgen der Anordnung den Suchmaschinenspezialisten dazu zwingen würde, gegen die Rechtssprechung in anderen Ländern zu verstoßen.
Anordnung widerspricht US-amerikanischer Verfassung
In diesem Fall kam Google zugute, dass ein US-Bundesbezirksgericht in Kalifornien im November des vergangenen Jahres rechtswirksam entschieden hatte, dass die kanadische Antwort gegen das in der Verfassung der USA verankerte Recht der garantierten Redefreiheit sowie gegen den Communications Decency Act verstoße. Damit bliebe die Anordnung in den USA wirkungslos. Mit dieser Entscheidung im Rücken stellte Google nun vor dem höchsten kanadischen Gericht den beschriebenen Abänderungsantrag, blieb aber auch hier erfolglos.
Kanadische Richter sehen keine Rechtsverletzung
Die zuständigen Richter konnten in dem US-amerikanischen Urteil keine Verbindung erkennen, bei der Google durch die Verfügung US-amerikanisches Recht brechen würde. Zudem fügte das Gericht an, dass sich in der Gesetzgebung der USA kein Passus finden lasse, welcher es Google verbietet, Webseiten aus dem Index zu entfernen. Zwar wurde festgestellt, dass Google in seinen Rechten eingeschränkt werde, dies sei jedoch nicht damit vergleichbar, das Unternehmen zu einem Rechtsbruch zu verleiten.
Kritik an Entscheidung
Der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist kritisierte das Urteil bereits im Juni 2017: „Was passiert, wenn ein chinesisches Gericht die Entfernung aller taiwanischen Seiten aus dem Index anordnet? Oder wenn ein iranisches Gericht befiehlt, alle schwulen und lesbischen Seiten aus dem Index zu nehmen?“
Bis zur neuen Verhandlung keine Ausgabe
Darüber hinaus gilt die Anordnung nur für Google, über andere Suchmaschinen lässt sich das beschriebene Produkt weiterhin auffinden. Da der Kläger zudem in der Zwischenzeit weitere Personen verklagt hat, wird es zu einer weiteren Verhandlung kommen, in der auch die Entscheidung gegen Google noch einmal auf die Tagesordnung gelangen wird.
Auch wenn die Anordnung in den USA nicht durchgesetzt werden kann, drohen Google in Kanada empfindliche Strafen, selbst dann, wenn nur die US-Version der Suchmaschine entsprechende Inhalte ausgibt. Daher hat sich Google dazu entschlossen, bis zur endgültigen Klärung des Falles den direkten Link zum GW1000 nicht mehr auszugeben.