Telefonabzocke: Bundesrat bringt helfenden Gesetzentwurf erneut ein
Der Bundesrat hat erneut einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung eingebracht, nach dem telefonisch abgeschlossene Verträge nur mit zusätzlicher Bestätigung des Kundens in Textform – also zum Beispiel per Post, E-Mail, Fax oder SMS – gültig werden sollen.
Der Gesetzentwurf entspricht der vom Bundesrat bereits am 12. Mai 2017 beschlossenen Fassung, welcher in vollständiger Form hier einzusehen ist (PDF). Gescheitert war der erste Versuch aufgrund der Neuwahlen im Herbst, da das Gesetzgebungsverfahren aufgrund des sogenannten Diskontinuitätsprinzips neu zu stellen war. Der Entwurf stammt von den Regierungen der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, da laut diesen überraschende und unerbetene Werbeanrufe trotz verschärfter Gesetze noch immer ein erhebliches Problem darstellen würden, und sämtliche durch den Gesetzgeber ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Phänomens keine Verbesserung der Situation gebracht hätten. Die Zahl der Beschwerden – vor allem in den Branchen der Energieversorgung, Telekommunikation sowie Printmedien – sei stark gewachsen.
Gültigkeit erst nach zusätzlicher Bestätigung in Textform
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass telefonisch abgeschlossene Verträge künftig nur mit zusätzlicher Bestätigung des Kundens in Textform – also zum Beispiel per Post, E-Mail, Fax oder SMS – gültig werden sollen. Ferner muss der Unternehmer sein Angebot auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Eine Unterschrift beider Parteien ist demnach jedoch weiterhin nicht erforderlich. Dies soll jedoch nicht gelten, wenn das Telefonat seitens des Verbrauchers initiiert wurde und auf dessen Wunsch hin Waren oder Dienstleistungen bestellt werden. Außerdem soll sich die Neuregelung nicht auf sogenannte Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen erstrecken, da dies gegen EU-Recht verstoßen würde.