Nach sieben Jahren: Apple und Samsung legen Rechtsstreit bei

Nicolas La Rocco
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Nach sieben Jahren: Apple und Samsung legen Rechtsstreit bei

Doch kein thermonuklear Krieg, wie ihn Apple-Mitbegründer Steve Jobs einst gegen Samsung in Aussicht gestellt hatte: Nach sieben Jahren Rechtsstreit haben sich Apple und Samsung in den USA per außergerichtlicher Einigung zur Einstellung des Verfahrens entschlossen. Unterm Strich behält Apple damit 539 Millionen US-Dollar.

Ursprünglich war Samsung im August 2012 zu einer Strafzahlung von über einer Milliarde US-Dollar verurteilt worden. Damals hatte es die Jury unter Leitung von Richterin Lucy Koh als erwiesen angesehen, dass alle von Apple ins Feld geführten Softwarepatente wie Tap-to-Zoom, der Gummibandeffekt beim Scrollen sowie die Zwei-Finger-Multitouch-Gesten nicht nur rechtens, sondern auch durch eine Vielzahl von Samsung-Geräten vorsätzlich verletzt worden seien. Darüber hinaus war Samsung der Verletzung der Design-Patente für das iPhone 3G schuldig gesprochen worden.

Apple vs. Samsung
Apple vs. Samsung (Bild: allthingsd.com)

Gegen diese Strafzahlung hatte sich Samsung immer wieder gewehrt, während parallel Apple von Samsung noch weitaus höhere Summen forderte. 2014 stand im Patentstreit zwischen den beiden Konzernen sogar eine Forderung von rund zwei Milliarden US-Dollar im Raum. Während Apple eine höhere Summe verlangte, ging Samsung in die (kleine) Offensive und forderte für die angebliche Verletzung von Patenten für ein Remote-Videoübertragungssystem sowie eine Vorrichtung zur Aufzeichnung und Wiedergabe von digitalem Bild und Sprache sieben Millionen US-Dollar von Apple.

Samsung geht nicht gegen Teilzahlung vor

Den vorläufigen Abschluss der Streitigkeiten bildete der jüngst von Apple im kalifornischen San José vor Gericht erzielte Sieg, dass Samsung trotz Einspruchs gegen die Milliardenforderung eine Strafzahlung in Höhe von 539 Millionen US-Dollar leisten müsse. Der im ursprünglichen Verfahren strittige Punkt, Samsung habe ein Patent auf das Design des iPhone 3G verletzt, sah die Jury nicht als erwiesen an, sodass Samsungs Einspruch damit teilweise Recht gegeben wurde. In den anderen Punkten kam die Jury jedoch Apples Forderungen nach.

Samsung hätte auch gegen diese Entscheidung erneut vorgehen könne, was das Unternehmen durch die nun erfolgte außergerichtliche Einigung nicht mehr kann. Details zu den Konditionen der außergerichtlichen Einigung sind nicht publik gemacht worden.