Lootboxen: Valve setzt Handel in CS: GO und Dota 2 in NL aus
Nachdem die Beuteboxen in den Niederlanden als Glücksspiel eingestuft worden sind, unterbindet Valve den Handel mit Ingame-Gegenständen in Counter Strike und Dota 2. Diese Einschränkung betrifft sowohl den direkten Tausch zwischen zwei Nutzern als auch den Steam-Marktplatz.
Im April hatte die niederländische Glücksspiel-Behörde festgestellt, dass Beuteboxen wie Glücksspiele konzipiert würden und suchtfördernde Elemente enthalten. Den Anbietern entsprechender Spiele wurde eine Frist bis zum 20. Juni gesetzt, innerhalb der die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen für Glücksspiele sichergestellt werden sollte – etwa durch Beantragung einer entsprechenden Lizenz oder Änderungen an den genutzten Mechaniken.
Valve reagiert
Pünktlich zum 20. Juni hat Valve auf diese mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen unterlegte Forderung reagiert. Niederländische Spieler der beiden Spiele werden seit gestern mit einer Meldung begrüßt, in der die neuen Einschränkungen erklärt werden. Relevant für Valve sei der Umstand, dass Ingame-Gegenstände zwischen Spielern transferiert werden können, weil sich hieraus die Einstufung als Glücksspiel ergebe. Dem wird durch die Änderung Rechnung getragen. Weder aber verstehe Valve die Einstufung noch teile man sie, heißt es in dem Text weiter, und stehe in Verbindung mit der Behörde, um ihr die Systeme und Spiele zu erklären. Das Unternehmen drückt außerdem seine Hoffnung aus, dass die Forderungen „weiterentwickelt“ und eine „weniger unbequeme“ Lösung gefunden werden könne.
Interessant ist außerdem der Versuch, den Niederlanden den Schwarzen Peter zuzuschieben. So hält Valve etwa fest, dass der „Vorwurf“ der Kansspelautoriteit sich von der Perspektive anderer Länder unterscheide. In Belgien werden Lootboxen aber sogar noch kritischer betrachtet. Auch in anderen europäischen Ländern und selbst in den USA sind die Systeme als verkapptes Glücksspiel in die Kritik geraten. Niederlande und Belgien sind derzeit lediglich die einzigen Länder, in denen keine Änderungen an der Gesetzeslage angestoßen werden mussten, weil die bestehenden Regelungen bereits ein Vorgehen ermöglichen. Sie haben schlicht weniger Schlupflöcher.
Prüfung der Änderung durch den Staat
Die Behörde selbst hat in einer Pressemitteilung angekündigt (Google Translate), dass mit Ablauf der Frist geprüft wird, ob die Änderungen der Spieleanbieter ausreichend sind und die gesetzlichen Regelungen nun eingehalten werden. Betont wurde, dass einerseits die Möglichkeit zum Gewinn eines geldwerten Vorteils durch den Verkauf der Gegenstände, andererseits die Förderung von Sucht als problematisch betrachtet wird. Damit wird Gewinn hier wesentlich enger ausgelegt als in Belgien, wo bereits ein emotionaler Vorteil ausreicht.
Vorgeschlagen wird durch die Behörde das völlige Entfernen der Boxen: „Eine mögliche Änderung wäre das Ersetzen der Beuteboxen durch eine Direktkauf-Option“ für virtuelle Gegenstände. Sollten die Änderungen der Anbieter als ungenügend erachtet werden, wird die Einhaltung der Gesetze mit Zwangsmaßnahmen sichergestellt, heißt es in der Mitteilung.
Androhung von Strafen
Darunter fallen Geldstrafen in Höhe von bis zu 830.000 Euro oder zehn Prozent des weltweiten Umsatzes, sofern dieser die erstgenannte Summe übersteigt. Aus dem übersetzten Text geht allerdings nicht eindeutig hervor, ob lediglich der illegal erwirtschaftete Umsatz gemeint ist. Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichend sein, wird die Strafverfolgung eingeleitet, erklärt die Behörde.