Facebook: Private Posts von 14 Mio. Nutzern waren öffentlich
Facebook hat nach eigenen Angaben beim Testen einer neuen Funktion versehentlich private Postings von bis zu 14 Millionen Nutzern öffentlich geteilt. Dies betrifft alle Posts, die von den betroffenen Nutzern zwischen dem 18. und 22. Mai 2018 verfasst wurden.
Wieder einmal ist Facebook eine Datenpanne unterlaufen, über welche das soziale Netzwerk nun die betroffenen Nutzer informieren muss. Erst nach zehn Tagen sei der Fehler behoben worden, der insgesamt bis zu 14 Millionen Menschen weltweit betreffen soll. Dabei sei unbeabsichtigt eine Voreinstellung verändert worden, die den Nutzer bei jedem Beitrag auswählen lässt, ob dieser nur für Freunde, auch für Freunde von Freunden oder für alle – also öffentlich – sichtbar ist. Die letzte Einstellung wird automatisch für die nächsten neuen Beiträge übernommen.
Einstellungen der Nutzer wurden ignoriert
Die im Mai neu eingeführte Funktion dient dem Teilen von Profil-Inhalten („featured items“) und hätte diese Voreinstellung eigentlich nicht beeinflussen dürfen. Dennoch führte ein Software-Fehler dazu, dass die Voreinstellung auf „für alle sichtbar“ geändert wurde, unabhängig von der vom Nutzer selbst gewählten letzten Einstellung. So kann es theoretisch passiert sein, dass Nutzer, die für gewöhnlich nur im kleinen Kreise teilen, ihre Beiträge öffentlich zur Verfügung gestellt haben, ohne es zu bemerken. Darüber will das Unternehmen auch über das soziale Netzwerk selbst informieren und betroffene Nutzer informieren und dazu anhalten, ihre Einstellungen noch einmal zu überprüfen.
Keine älteren Posts betroffen
Die zuständige Facebook-Managerin Erin Egan betont, dass ältere Beiträge nicht betroffen seien, und der Fehler nun behoben sei. Die Benachrichtigung über den Fehler, die über das soziale Netzwerk an die betroffenen Nutzer gesendet wird, führt zu einer Info-Seite, die auch einen Link enthalten soll, um die betroffenen Beiträge zu überprüfen. Für die Zukunft plane das Unternehmen, transparenter über die Produkt- und Privatsphäre-Einstellungen Auskunft zu erteilen, insbesondere wenn, wie in diesem Fall, Fehler unterlaufen.