EU: Drohnen und Piloten müssen registriert werden

Frank Hüber
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EU: Drohnen und Piloten müssen registriert werden

Das Europäische Parlament hat beschlossen, dass Drohnen sowie ihre Piloten in der EU künftig registriert werden müssen und es auch in diesem Punkt gemeinsame Vorschriften für die Zivilluftfahrt in der gesamten EU geben soll. Zuvor hat jeder EU-Staat die Regeln für Drohnen mit einem Gewicht unter 150 Kilogramm selbst festgelegt.

Die Europäische Kommission hatte im Rahmen einer Aktualisierung der EU-Flugsicherheitsvorschriften europaweite Regeln für Drohnen vorgeschlagen, um ihrer zunehmenden Verwendung gerecht zu werden und die Sicherheit im europäischen Flugraum und den Schutz der Privatsphäre zu verbessern. Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass Drohnenpiloten künftig an einem Training teilnehmen und sicherstellen können müssen, dass sich die Drohne in sicherer Entfernung zu anderen Objekten im Luftraum befindet, bevor sie bestimmte Drohnen steuern dürfen. Zudem müssen Drohnen so konstruiert werden, dass sie ohne Gefährdung von Personen betrieben werden können.

Einschränkungen je nach Risiko

Allerdings sollen nicht für alle Drohnen dieselben Vorschriften gelten. Welche Einschränkungen und Abstufungen es konkret geben wird, ist allerdings noch offen. Dies soll anhand des Risikos, das von ihnen ausgeht, festgelegt werden. Größere Drohnen sollen jedoch beispielsweise zwingend über ein automatisches Landesystem, Höchstentfernungs- und Flughöhenbeschränkungen, eine Beschränkung hinsichtlich des Überfliegens bestimmter geografischer Gebiete, eine Kollisionsvermeidung und Flugstabilisierung verfügen müssen.

EU-Kommission arbeitet Vorschriften aus

Nach der Billigung der neuen EU-weiten Vorschriften durch das Parlament sollen nun die Europäische Agentur für Flugsicherheit und die EU-Kommission detaillierte Vorschriften ausarbeiten, die daraufhin in Kraft treten.

Bisherige Regeln in Deutschland

In Deutschland ist der Nachweis zur Teilnahme an einem Flugtraining bislang bei Drohnen mit einem Gewicht von mehr als zwei Kilogramm vorgeschrieben. Zudem müssen Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm mit dem Namen und der Anschrift des Piloten gekennzeichnet werden. Ab 5 Kilogramm Gewicht muss eine Aufstiegserlaubnis eingeholt werden.