Bürgerrechtsgruppen: EU-Kommission soll Vorratsdatenspeicherung beenden
Die EU-Kommission soll ein Verbot der allgemeinen Vorratsdatenspeicherung europaweit durchsetzen. Das fordert ein Aktionsbündnis bestehend aus insgesamt 62 Bürgerrechtsorganisationen, Wissenschaftlern und Aktivisten in einem offenen Brief.
Die Unterzeichner berufen sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2016. Das besagt: Eine allgemeine und anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit den Grundrechten der EU vereinbar. Das Erfassen von Daten ist zwar grundsätzlich noch möglich, allerdings muss die Sammlung gezielt erfolgen. „Auf das Notwendigste beschränkt“ ist die Kernaussage des Urteils. So zogen die EuGH-Richter Grenzen für die Kategorie der erfassten Daten, die betroffenen Kommunikationsmittel und Personen sowie die Speicherdauer.
Was die Bürgerrechtsorganisationen und Aktivisten nun in dem Brief (PDF) fordern, ist eine konsequente Umsetzung des Urteils. In 17 EU-Staaten würden noch Gesetze existieren, die eine allgemeine Datenspeicherung vorsehen. Das müsse ein Ende haben. So erklärt Elke Steven, Geschäftsführerin bei Digitale Gesellschaft, die „zur Schau getragene Gleichgültigkeit ist nicht nur ein Affront gegen die Autorität des Gerichtshofes, sondern vor allem gegen die Grundrechte der Bürger*innen“.
Von der EU-Kommission fordert man daher, Vertragsverletzungsverfahren gegen Staaten einzuleiten, in denen noch entsprechende Gesetze in Kraft sind. Zu den Unterzeichnern zählen unter anderem EDRi, La Quadrature du Net, epicenter.works, Privacy International und die Digitale Gesellschaft.
Spezieller Fall in Deutschland: Gesetz existiert, wird aber nicht angewendet
In Deutschland ist der Fall speziell. Es existiert zwar ein Gesetz, das eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung vorsieht, umgesetzt wird es aktuell aber nicht. Die Bundesnetzagentur hat die Speicherpflicht nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalens außer Kraft gesetzt. Die Richter hatten erklärt, das deutsche Gesetz wäre nicht mit dem EuGH-Vorgaben vom Dezember 2016 vereinbar. Ein finales Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht aber noch aus.
Auf der EU-Ebene versuchen Vertreter der Mitgliedsstaaten, eine neue Regelung für die Vorratsdatenspeicherung auf die Beine zu stellen. Die muss allerdings den EuGH-Vorhaben entsprechen, die Pläne sind noch nicht final.